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Grenzer 13. Oktober 2019 - 13:14
Auch zollrechtlich ist nicht alles so einfach. Es muss bei der Rückreise nachgewiesen werden können, dass das Auto aus der Schweiz stammt und verzollt ist. Die U-Nummer reicht da nicht als Nachweis. Ansonsten können die Einfuhrabgaben fällig werden.
4 + 1 =
Lösen Sie diese einfache mathematische Aufgabe und geben das Ergebnis ein. z.B. Geben Sie für 1+3 eine 4 ein.