Eignungstests neu mit Warteliste

Schülerinnen und Schüler aufgepasst

Eignungstests neu mit Warteliste

17. September 2024 agvs-upsa.ch – Die Regelung gilt bereits seit dem 2. September: Bei Eignungstests existiert bei fehlenden Prüfungsdaten neu eine Warteliste. ysc

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Bei Eignungstests existiert für Schülerinnen und Schüler neu eine Warteliste. Foto: Peter Fuchs

Per 2. September 2024 wurde neu eine Warteliste bei den Eignungstests aktiviert. Diese soll dazu dienen, dass Schüler:innen, die kein passendes Prüfungsdatum finden oder falls kein Prüfungsdatum publiziert ist, sich auf die Warteliste setzen können. Die entsprechenden Personen werden mit einer automatischen Mailbenachrichtigung über neue Testtermine informiert. Die Testcenter sind angehalten, wenn immer möglich ein Datum für den Eignungstest zu publizieren.
 
Neben dem Schnupperpraktikum ist der Eignungstest ein Mittel beim Selektionieren der Lernenden, um das schulische Niveau feststellen zu können. Wenn das Resultat vom Eignungstest für den jeweiligen Beruf respektiert wird, kann vermieden werden, dass es in der Berufsfachschule zu ungenügenden Noten und schlussendlich zu einer Rückstufung oder zu einer Auflösung des Lehrvertrags kommt. Zudem ist das Schnupperpraktikum nach wie vor die Entscheidungsgrundlage für die Jugendlichen, ob sie sich für einen Beruf im Autogewerbe entscheiden. So ist es wichtig, dass der oder die Lernende in dieser Zeit das Team kennenlernt, aber auch bei abwechslungsreichen Tätigkeiten mithelfen kann.
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