Eine transparente Kommunikation ist empfohlen

Unfalldatenschreiber

Eine transparente Kommunikation ist empfohlen

22. März 2022 agvs-upsa – Sicherheit zuerst: Unter diesem Titel gelten für neu homologierte Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2022 eine ganze Reihe neuer Vorgaben. Sie reichen von Spurhalte- und Tempoassistenten bis hin zu Kontrollsystemen, die bei übermässigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren. Und die Fahrzeuge bekommen einen Unfalldatenschreiber. 

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Foto : iStock

kro. In neu entworfenen Fahrzeugtypen sollen die Kontrollsysteme ab 2022 verbaut sein und ab 2024 grundsätzlich für alle Neuwagen. Die entsprechende EU-Kommission will damit den Weg in eine fahrerlose Zukunft ebnen und die Zahl der Verkehrstoten in Europa deutlich senken. Die Vorgaben gelten auch für Fahrzeuge, die in der Schweiz verkauft werden.

Die Neuerungen sind grundsätzlich unbestritten, bis auf eine, bei der Datenschützer ein Fragezeichen machen: dem Unfallschreiber. Für ihn gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, von Unfalldatenspeicher über «Event Data Recorder (EDR)» bis hin zu «Blackbox». Damit gemeint ist bei allen Begriffen dasselbe: «Ein elektronisches Gerät im Fahrzeug, das relevante Daten fünf Sekunden vor dem Ereignis bis zu dessen Ende aufzeichnet», erklärt Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt für den AGVS-Geschäftsbereich Branchenvertretung. Zu den erhobenen Daten zählen unter anderem Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung, Position des Fahrzeuges sowie diverse Fahrzeugfunktionen (Airbags, Licht, Blinker etc.). 

 

Markus Peter, weiss man, was mit diesen Daten geschieht?
Markus Peter: Die Daten verbleiben grundsätzlich im Auto beziehungsweise im EDR. Sie können durch Behörden wie zum Beispiel die Polizei ausgelesen werden und zur Unfallanalyse herangezogen werden.

Was kann der Garagist von sich aus thematisieren? 
Je nach Fahrzeugmarke kann respektive muss der Kunde auch einwilligen, dass diese Daten zur Unfallanalyse auch an den Fahrzeughersteller gehen. Dies kann der Produktverbesserung dienen, birgt aber auch Potential für Kundenbedenken bezüglich Datenschutz. Dementsprechend empfiehlt sich hier eine transparente Kommunikation.

Für wie gross halten Sie die Gefahr, dass irgendwann auch noch andere Instanzen wie zum Beispiel Versicherungen Zugang zu diesen Daten bekommen möchten – oder sogar bekommen?
Das sollte nicht der Fall sein, ist aber bezogen auf den Datenschutz eher eine Frage an die Juristen.

Wo sehen Sie allenfalls Schwierigkeiten rund um dieses Thema?
Diese sehe ich am ehesten im Bereich Occasionen, das heisst allenfalls vorhandene Einträge im EDR aus der Nutzung des Vorbesitzers sollten nach einer Reparatur und spätestens vor dem Weiterverkauf wohl gelöscht werden. Unfalldaten sind wohl insofern heikel – wieder eine Frage an die Juristen… –, dass sie sowohl fahrzeugtechnische Informationen als auch Informationen zur Fahrzeugnutzung preisgeben. Es ist also nicht wie bei einem Serviceeintrag eine rein technische Information, sondern auch eine Information mit personenbezogenen Daten.

 
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