​Fahrten mit Händlerschildern in Deutschland möglich

U-Nummer: riesiger Erfolg!

​Fahrten mit Händlerschildern in Deutschland möglich

2. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Der gemeinsame Einsatz des AGVS, des Bundesamts für Strassen (Astra) und des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat sich gelohnt: Fahrten mit Schweizer Händlerschildern sind neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021 und steht exemplarisch für die gute Vernetzung des AGVS. 

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Foto: Eidgenössische Zollverwaltung

pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021. Das lange Warten auf diesen Durchbruch hat sich damit ausbezahlt. Massgeblichen Anteil an diesem Erfolg haben auch der AGVS und der Schweizerische Gewerbeverbands sgv, deren Einsatz und stetiges Nachfassen belohnt wurde.

Die befristete Durchführungsvereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 1. Juli 2021 können Fahrzeuge mit schweizerischem Händlerschild neu auf deutschem Staatsgebiet verkehren. Fahrzeuge mit den zuvor genannten deutschen Kontrollschildern können weiterhin in der Schweiz verkehren.
 
Gültig bis zum 31. Dezember 2023
Die Durchführungsvereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen im jeweils anderen Land möglich werden. Ausserdem müssen Fahrzeuge mit Händlerschild in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können einen direkten Weg wählen. Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden. 

Die Durchführungsvereinbarung gilt ab 1. Juli 2021 vorläufig bis zum 31. Dezember 2023. Das Astra und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach diesem Datum zu gewährleisten. Der Bundesrat hat die Vereinbarung an seiner Sitzung vom 14. April 2021 gutgeheissen.

Bild: Strassenverkehrsamt Luzern
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Kommentare


Olivia Solari 4. Juni 2021 - 16:35
Sehr geehrter Herr Kunz Vielen Dank für das freundliche Feedback. Das Abkommen freut uns für unsere Mitglieder ebenfalls sehr. Mit freundlichen Grüssen, Olivia Solari

Hans Sigrist 6. Juni 2021 - 15:28
Vielen Dank für euren Einsatz. Wir waren stark eingeschränkt an der Grenze. Merci

Olivia Solari 7. Juni 2021 - 7:50
Sehr geehrter Herr Sigrist Besten Dank für die freundliche Rückmeldung. Wir sind froh, dass diese Einschränkung am 1. Juli wegfallen wird. Ich wünsche Ihnen einen schönen Wochenstart. Mit freundlichen Grüssen, Olivia Solari

Wicki H.P. 6. Juni 2021 - 16:24
U Nummer nach DE Super Sache .Danke für die grosse Mühe mfg. H.P.Wicki

Olivia Solari 7. Juni 2021 - 7:51
Sehr geehrter Herr Sigrist Für Ihre freundliche Rückmeldung bedanke ich mich. Wir freuen uns sehr, dass sich der Einsatz gelohnt hat. Mit freundlichen Grüssen, Olivia Solari

Dave Anrig 7. Juni 2021 - 8:00
SUPER UND VIELEN DANK FÜR EUEREN EINSATZ. Wie sieht es mit Fahrten in B und NL aus? Darf ich mit einem Autotransporter/Anhänger mit U-Schild auch ein Auto importieren? Wäre dann ja ein reiner Transport. Danke für ein Feedback.

Olivia Solari 7. Juni 2021 - 8:12
Sehr geehrter Herr Arnig Besten Dank für Ihre Anfrage. In diesen Ländern ist und keine Problematik mit dem Händlerschild bekannt. Dies muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese Länder unser Händlerschild akzeptieren. Falls Sie Mitglied bei uns sind, melden Sie sich gerne telefonisch bei mir, dann kläre ich die Situation gerne ab. Mit freundlichen Grüssen, Olivia Solari, 031 307 15 34

Hansruedi Oberlin 8. Juni 2021 - 10:17
Hatte vor 5 Jahren in Deutschland eine Busse von ca. Fr.1`000.-- bezahlt da mein Zugfahrzeug nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet war, diesen braucht es offenbar bei gewerbsmässigem Transport. Ob das immer noch so ist kann ich nicht sagen.

Hans Hächler 8. Juni 2021 - 10:47
Der Titel "riesiger Erfolg" erstaunt mich: Wenn eine Import - Fahrt nicht erlaubt ist, bleiben die alten Sorgen betr. Versicherung bestehen. Wir haben in Deutschland für das Tagesschild keine Kaskoversicherung abschliessen können und unsere Versicherung hat auf Anfrage ausdrücklich erklärt, dass das lose mitgeführte Händlerschild nicht zu einer Deckung führe. Ich weiss nicht, ob andere Garagisten dies wissen oder bessere Lösungen haben. Deshalb schreibe ich hier über unsere Erfahrung.

Olivia Solari 11. Juni 2021 - 13:35
Sehr geehrter Herr Hächler Danke für den Kommentar. Würden Sie mich freundlicherweise direkt kontaktieren, damit wir dieses Thema gemeinsam besprechen können. Mit freundlichen Grüssen, Olivia Solari, 031 307 15 34

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