Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Anonym 18. März 2020 - 15:04
Diese Entscheidung ist völlig leichtsinnig & meiner Meinung nach sehr egoistisch. Keiner von denjenigen Personen, die das entscheiden müssen vor den Kunden hin stehen oder in deren Fahrzeug einsteigen. Wir arbeiten normal weiter wie als ob nichts wäre? Wie kann es sein dass ein Radwechsel gerade so wichtig ist? Wichtiger als die Gesundheit etlicher Mitarbeiter.

Anonym 18. März 2020 - 16:16
Was, wenn ich trotzdem Fahrzeuge verkaufe? Ist es denn weiterhin erlaubt einen Verkauf abzuschließen? Sagen wir per E-Mail verkehr? Wie sieht es mit Probefahrten aus wenn ich sie über den Kundendienst plane?

Anonym 18. März 2020 - 17:10
Kannst du nicht lesen oder verstehen, worum es hier geht?

Anonym 18. März 2020 - 17:46
Wie sieht es mit einem Ersatzteillager aus? Auch da kommen externe Kunden vorbei. Sitzen zu sechst im Büro. Die Schweiz ruft die „ausserordentliche Lage“ aus, wir arbeiten ganz normal weiter, wie kann das bitte erlaubt sein? Welcher Mensch kommt jetzt auf die Idee sein Auto in den Service zu bringen, oder neue Reifen im Ersatzteillager zu bestellen? Sorry, aber ich hätte ganz andere Sorgen. Da muss eine gute Lösung her. Ansonsten wird das Virus nur noch weiter ausbrechen und vorallem in Grossbetrieben (wie bei mir) verteilt. Wer weiss denn, ob jemand im Betrieb bereits infiziert ist und alle ansteckt? Einfach eine zu Hohe Ansteckungsgefahr.

Kälin und Fuchs GmbH 18. März 2020 - 18:11
Würde gerne mal wissen wer diese Krankheit ausgestzt hat(3 Weltkrieg)

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