Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Kundendienst 17. März 2020 - 12:59
Und der Kundendienstberater.....der hat noch viel mehr Kontakt mit kranken Kunden und wie soll eine Werkstatt geöffnet bleiben ohne den Kundendienst? Wir sind wieder die Leidtragenden....wie immer... Wir lassen uns ja immer veräppeln...

Verkäufer 17. März 2020 - 13:01
Wir haben geöffnet, obwohl der Bund sagt, dass der Verkauf schliessen muss. Die Beschilderung Abstand halten geht gar nicht. Der kunde sitzt gegenüber ca. 1m und bei der Ablieferung im gleichen Auto. Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten will, aber wenn nur die Hälfte der Geschäfte zu hat, bringt das ganze nichts. Schaut auf die Länder neben uns. Absolutes Ausgehverbot. Also entweder alles zu oder lässt grad alles offen. Frage ist nur, wer zahlt den Lohn von den Verkäufer die auf Provision arbeiten?

- 17. März 2020 - 13:03
Wenn dann alle ( Kundendienst + Werkstatt)

@ AGVS Anwalt 17. März 2020 - 13:09
@ AGVS Rechtsanwalt: Kundendienst und Ersatzteillager sind auch öffentlich zugänglich ! Im Kundendienst sind sogar mehr Kunden als im Verkauf anzutreffen. Die Kundendienstberater haben auch engen Kontakt mit den Kunden und sitzen im Fahrzeug usw. Was ist hierfür die Erklärung?

Anonyme 17. März 2020 - 14:09
Ebenfalls die Mitarbeiter die in der Werkstatt arbeiten sind schwer betroffen.

Unbekannt 17. März 2020 - 13:37
Auf das Autogewerbe wird 0 Rücksicht genommen. Das Ersatzteillager und der Kundendienst haben jeden Tag mit Kunden zu tun! Wenn zu, dann alles...

Mech_X 17. März 2020 - 13:49
Mir ist schon klar, dass ein Minimalbetrieb nach Möglichkeit aufrechterhalten werden sollte. Es geht ja einerseits um unsere Arbeitsplätze und Löhne, sowie auch um die Mobilität z.Bsp. auch von im Gesundheitswesen tätigen Personen (wir warten u.a. 3 Spitex-Fahrzeuge) und um Servicebestimmungen, die bei Nichteinhalten ein Erlöschen von Garantieansprüchen zur Folge haben können. Es ist aber selbst in einem kleinen Betrieb mit nur 2 Werkstattmitarbeitern ist auch der geforderte 2m-Abstand nicht immer einhaltbar - wie oft braucht man doch eine helfende Hand bei Arbeiten rund ums Auto! Ganz zu schweigen von "frisch gebrachten" Fahrzeugen der Laufkundschaft (Fehler auslesen, Glühmittel wechseln, etc.), die möglicherweise kontaminiert sind. Zu meinen "Überlebensstrategien" gehört daher: Werkstattore abschliessen, Einweghandschuhe tragen und häufig wechseln, Fahrzeuge vor dem Einsteigen zuerst gut durchlüften (Luft anhalten beim ersten Einsteigen), im Zweifelsfalle zu einer Atemschutzmaske greifen (bei nur FFP1 zursätzlich ein gefaltetes Tempo inneliegend), auch wenn wir das ja nicht sollen. Zudem Druck auf die Chefs ausüben, Kurzarbeit einzureichen, denn meiner Meinung nach wird unser BR nicht allzulange mit verordnetem "Balkon-Musizieren" auf sich warten lassen. Und wie bei allem: Gesunder Menschenverstand in Kombination mit Bauchgefühl...

Markus Stocker 17. März 2020 - 13:48
Danke für die Tipps

Ruedi 17. März 2020 - 13:55
Angst ist nie eine gute Medizin. Wir müssen Tag für Tag beobachten und die nötigen Schutzmassnahmen einhalten.

Albin Herzog 17. März 2020 - 14:16
Ich finde, dass das ganze übertrieben ist. Wir werden uns aber an die Vorgaben halten.

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