Zahl der Woche

LED-Nachrüstlampe

Zahl der Woche

4. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Zahlen bringen Sachverhalte auf den Punkt. Jede Woche blicken wir hinter eine Ziffer, welche die Automobilbranche aktuell bewegt. Heute dreht sich alles um einen Gesetzesartikel, der den Schweizer Garagisten Geduld in Bezug auf LED-Nachrüstlampen abverlangt. 

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Eine Revolution der Autolampe nennt es Hersteller Osram selbst. Seit Herbst 2020 bietet der deutsche Lichtspezialist zugelassene Autonachrüstlampen auf LED-Basis für den deutschen Markt an. Philipps ist im Mai 2021 mit seiner Ultinon Pro6000-LEDs nachgezogen. Die Night Breaker LED H7 von Osram hat als erste LED-Nachrüstlampe die Prüfverfahren des Tüv Süd bestanden und eine Strassenzulassung erhalten. Das heisst, die Prüfstelle hat die Osram-Lampe in den Scheinwerfern vieler Fahrzeugmodelle getestet und überprüft, ob sie die lichttechnischen Anforderungen für die Zulassung erfüllt.

Erhält nun auch der Schweizer Garagist dank der Umrüstung von Halogen auf LED die Möglichkeit, ein Zusatzgeschäft zu machen und erst noch etwas für die Umwelt zu tun? Die Antwort lautet: Noch nicht. Gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Schweizer Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) müssen austauschbare Leuchtmittel internationalen Vorschriften entsprechen. Für LED-Nachrüstlampen existieren aber derzeit keine internationalen Vorschriften. «Die Lampen besitzen keine internationale Genehmigung, beispielsweise auf Basis eines UN/ECE-Reglements. Das Ausrüsten der Fahrzeuge mit diesen Lampen ist daher in der Schweiz nicht erlaubt», erklärt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamts für Strassen (Astra).

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Kommentare


Marco 15. Oktober 2021 - 9:47
In welchem Jahrhundert leben wir? Scheiss Bürokratie! Muss man heute alles Illegal machen? In der Zwischenzeit sind wir wie immer die letzten!

PJS 13. November 2021 - 10:09
Jede andere Erneuerung übernehmen wir von der EU, dies wieder mal nicht, obwohl es um Sicherheit geht. Sowas ist für mich absolut unverständlich. Sicherheit geht normaler weise doch vor?

Subidoo 10. März 2022 - 15:17
Ich verstehe das auch nicht. Genauso muss man mit töfli (25kmh) ein motoradhelm tragen. Und mit 65kmh e-bike nicht. Aber egal hauptsache der staat macht geld. Ob sicher oder zum wohle aller, vergessen wir lieber. Anderst, wir sollen wie idioten das haus in bern anbeten. Sry will kein glauben beleidigen. Nur die glaubenden in bern. Die sollen wissen nicht glauben

Stammtisch nörgler 28. Juli 2022 - 21:55
Erstens fahren die E-Bikes 45km/h und zweitens besteht bei diesen Helmpflicht.

RC 28. Dezember 2021 - 12:28
Osram und Philips haben in Deutschland Strassenzulassungen auf bestimmte Marken/Modelle erhalten. Es gibt dafür eine Liste. Sind diese in der Schweiz zugelassen oder nur für die EU?

AF 23. August 2022 - 15:42
Es geht hier doch um sicherheit im Strassenverkehr. Besseres Licht = gleich mehr Sicht in der Nacht = mehr Sicherheit. Ich selber musste erfahren wie es ist wenn man diese Lampen einfach montiert. Super schönes Lichtbild, wurde auch in der Werkstatt überprüft und die hell-dunkel Grenze wurde eingehalten. Leider hat dies der Polizei nicht gefallen und es gab eine saftige Busse!!