Der AGVS hat sich gemeinsam mit Partnerverbänden auf branchenübergreifende Definitionen rund um das Thema Unfallfahrzeug geeinigt. Die einheitlichen Definitionen sollen zu mehr Rechtssicherheit führen und unseren Mitgliedern Sicherheit im Umgang mit diesen Begriffen geben.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und für Händler bindend (ausser bei Privat- und Exportverkäufen), während die Garantie eine freiwillige Leistung ist. Bei Neuwagen gilt sie je nach Hersteller, bei Gebrauchtwagen legt der Händler die Bedingungen fest.
Der Werkvertrag (Art. 363-379 OR) ist die Vertragsgrundlage zwischen Garagist und Kunde im Hinblick auf Reparatur- beziehungsweise Serviceleistungen.
Damit der Garagist wegen einer nicht ausgeführten Reparatur von sicherheitsrelevanten Teilen nicht belangt werden kann, muss er den Kunden auf Mängel deutlich aufmerksam machen und besonders auf die damit verbundenen Gefahren hinweisen.
Der Garagist sollte den Verzichtsentscheid des Kunden schriftlich festhalten. Bei Barzahlung kann dies gleich auf der Rechnung vermerkt werden. Er muss weder die Polizei noch das Strassenverkehrsamt über das nicht betriebssichere Fahrzeug informieren. Eine Meldung von sich aus kann in Bezug auf die Treuepflicht zum Kunden sogar problematisch sein. Er darf zudem ein nicht betriebssicheres Fahrzeug nicht gegen den Willen des Fahrzeughalters zurückhalten. Damit würde er sein Besitz- und Eigentumsrecht verletzen.
Bei der Reparatur von Fahrzeugen stehen Qualität und Sicherheit im Vordergrund. Damit die Garantie gesichert bleibt, müssen bei Reparaturarbeiten Ersatzteile in Originalqualität verwendet werden. Wenn Kunden Ersatzteile im Rahmen einer Reparatur selbst zur Werkstatt bringen, sollte der Garagist ausdrücklich darauf hinweisen, dass er von deren Verwendung abrät, da gefälschte und qualitativ mangelhafte Fälschungen häufig sind und täuschend echt aussehen. Bestehen die Kunden dennoch auf deren Verarbeitung, muss der Garagist ein schriftliches Dokument unterschreiben lassen, in dem er die Risiken festhält und sich von der Haftung für mögliche Mängel befreit.
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