Werkstattleiter und Werkstattpersonal, technische Trainer aus der Fahrzeugbranche, Sicherheits- und Elektroverantwortliche, Elektromobilitäts-Verantwortliche bei Fahrzeuganbietern, Mobilitätsprovidern und Elektrizitätswerken
Voraussetzungen
Grundlagenwissen der Elektrotechnik muss vorhanden sein.
«Instruierte Person EV (Stufe 1 S)» (HV1)
«Grundlagen über Hochvolt-Systeme in der Fahrzeugtechnik» (HV2)
Die Teilnehmenden kennen die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten an Hochvolt-Systemen in der Fahrzeugtechnik. Sie kennen die grundlegende Funktionsweise der Hochvolt-Komponenten.
Wichtig: Bei Arbeiten an Hochvolt-Systemen sind die diesbezüglichen Herstellervorgaben einzuhalten.
Die Inhalte und der Kompetenzausweis hat der AGVS in Zusammenarbeit mit Electrosuisse erarbeitet.
Gemäss Fortbildungsreglement der SGAS zählt dieser Kurs 2 Fortbildungseinheiten.
Im Bereich der Fahrzeugtechnik empfiehlt sich die Verwendung der Begriffe «instruierte Person EV (Stufe 1S)» und «sachverständige Person EV (Stufe 2S)». Eine Instruktion und damit die Ernennung zur instruierten Person EV kann gut im Rahmen eines Kurses erfolgen. Die Ernennung zur sachverständigen Person EV muss jeweils durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der Herstellervorgaben, sowie unter Berücksichtigung des beruflichen Werdeganges und der innerbetrieblichen Erfahrung des Werkstattmitarbeiters erfolgen. Eine instruierte Person EV darf eigenverantwortlich keine Arbeiten an Hochvolt-Systemen und -Komponenten ausführen. Eine instruierte Person EV darf nur dann Arbeiten am Hochvolt-System im spannungsfreien Zustand ausführen, wenn dies unter Leitung und Aufsicht einer sachverständigen Person EV erfolgt.
Verantwortlich: Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)
transmission@agvs-upsa.ch