Der Kurs vermittelt, wie mit dem Smartphone ansprechender TikTok-Content produziert werden kann. Behandelt werden die Grundlagen von TikTok, worauf es bei der Ansprache ankommt, und wie Social Media hilft, dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Die Nutzung der sozialen Medien, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, ist in aller Munde. Aber worauf sollte man achten, wenn man den Sprung in die TikTok-Welt wagen will? Mit interessanten, unerwarteten und abwechslungsreichen Videos auf TikTok sowie einem guten Storytelling können Sie sich als Arbeitgeber sichtbar machen und ein grosses Publikum erreichen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Social Media interessierte Personen, die TikTok Videos für Ihr Autohaus erstellen möchten.
Lerninhalte
Grundlagen
Basiswissen TikTok
Do's und Don'ts
Strategie
Offensives / Defensives Branding
Sales, Leads, Recruitment
Richtlinien und Werte
Faces: wer repräsentiert das Unternehmen?
Contentproduktion
Von der Idee zum fertigen Video
Equipment
Formate und Funktionen
Videobearbeitung in der TikTok App
Kriterien für ein erfolgreiches Video
Accountmoderation
Kommentare verwalten
Umgang mit Hasskommentaren
Erfolgreiches Community Management
Lernziele
Die Teilnehmenden
kennen Möglichkeiten und Grenzen der Plattform.
wissen, worauf bei der Strategieentwicklung zu achten ist.
kennen TikTok Do's und Don'ts.
erhalten Impulse für einen Content-Ideenkatalog.
können mit dem Smartphone ein einfaches TikTok Video erstellen.
wissen wie man einen Account moderiert.
Kursbescheinigung
Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Kursbestätigung.
Datum
In Planung
Kosten
CHF 380 für AGVS-Mitglieder zuzüglich MWST CHF 535 für Nichtmitglieder zuzüglich MWST inkl. Kursdokumentation und Verpflegung
Anzahl Teilnehmende
12 Teilnehmende (Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen)
Dauer
6 Stunden, 9 -12.30 Uhr und 13.30 -16 Uhr
Rücktrittsbedingungen
Ein Nichterscheinen am Kurs muss spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Abmeldungen werden zu 80 % der Kursgebühr verrechnet; unentschuldigtes Fernbleiben zu 100 %.