Eichfristen: Gute Aussichten für Garagisten

Herbstsession 2017

Eichfristen: Gute Aussichten für Garagisten

29. September 2017 agvs-upsa.ch – Eine weitere Bürokratiehürde ist genommen: National- und Ständerat wollen die Eichfristen der Abgaswartungsgeräte lockern. Nun ist der Bundesrat am Zug.

tki. «Jedes Mal, wenn ein Auto in der Garage kontrolliert wird, bezahlten die Kunden unnötige Kosten», gibt Nationalrat Albert Vitali zu denken: «Nämlich für die Eichung der dazu nötigen Messmittel.» Denn für Waagen, Abgasmessgeräte, Tanksäulen, Elektrizitätszähler et cetera sind regelmässige Eichfristen im Gesetz verankert.
 
Abgaswartungsgeräte: Werden längere Eichfristen bald Realität?Beispielsweise müssen Abgaswartungsgeräte derzeit alljährlich geeicht werden, damit amtliche Abgasmessungen durchgeführt werden dürfen. «Dies erzeugt Aufwand und Kosten, die auf die Konsumenten abgewälzt werden», dies der Ansatzpunkt Albert Vitalis, einen parlamentarischen Vorstoss einzureichen.  

Seit zehn Jahren nicht aktualisiert
«Die Verordnungen, in denen die Eichfristen festgesetzt sind, wurden teilweise seit zehn Jahren nicht überarbeitet», stört sich der FDP-Parlamentarier. Kurzum: Das Gesetz hinkt der Technologie hinterher. Denn die zu lange nicht aktualisierten Intervalle vernachlässigen die Fortschritte und mittlerweile genaueren Messmöglichkeiten. Während die Beanstandungsquoten kontinuierlich sanken, gelten für bestimmte Geräte nebst der Eich- zusätzliche Wartungspflichten – «also werden sie sowieso gepflegt und kontrolliert», moniert Vitali.
 
Bundesparlament stimmt zu
Ein alter Zopf, scheint auch das Bundesparlament zu finden. Sowohl National- als auch Ständerat stimmten vor Kurzem dem Vorstoss «Bürokratieabbau. Eichfristen bei Messmitteln anpassen» des Luzerner Parlamentariers sehr deutlich zu. Nun liegt es am Bundesrat, die Eichfristen aller gesetzlich vorgeschriebenen Messmittel, so auch der Abgaswartungsgeräte, zu überprüfen und allfällige Fristverlängerungen zu bestimmen.
 
Weniger Bürokratie in der Garage
Ein Bürokratieabbau, der freut: «Das Parlament hat dem Bundesrat klar signalisiert, dass die Eichfristen anzupassen sind. Damit ist eine weitere Hürde auf dem Weg zur Senkung der administrativen Kosten in den Garagenbetrieben genommen. Seitens AGVS erhoffen wir uns nun, dass dies in Form einer Anpassung der gesetzlichen Vorschriften in die Tat umgesetzt wird», so Markus Peter, beim AGVS für Technik & Umwelt verantwortlich.
 
  
AGVS bleibt bei Geschäftsfahrzeugen am Ball

Die Herbstsession hielt National- und Ständerat vor allem das diskussionsintensive Politikum der «No Billag»-Initiative bereit. Doch auch bei der steuerlichen und administrativen Entlastung für Geschäftsfahrzeuginhaber tut sich etwas: Die Motion Ettlin wird weiterverfolgt.

tki. CVP-Ständerat Erich Ettlin machte sich mit einer Motion für die Entlastung von Geschäftsfahrzeuginhabern stark. Konkret: Im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, kurz FABI, werden seit 2016 auf unselbstständig Erwerbende mit einem Geschäftsfahrzeug zusätzliche Einkommenssteuern erhoben. Dazu bestehe keine gesetzliche Grundlage, so Ettlin.
 
AGVS spricht sich für rigoroseren Kurs aus
Ein Argument, das nun in der Ständeratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen zwar Gehör fand, aber von der ursprünglichen Forderung abweicht: Der Bundesrat wird beauftragt, dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand den Riegel zu schieben, was seitens des AGVS unterstützt wird. Es soll eine Gesetzesänderung erarbeitet werden, die auf Verwaltungsstufe einen Einkommensanteil für die Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mitabgegolten ist.
 
Pauschale darf nicht erhöht werden
Zudem müsse, so die Forderung, der Fahrkostenabzug ausgeschlossen werden. «Mit der Nutzung des Geschäftsfahrzeugs, dessen Privatnutzung pauschal abgegolten wird, ist auch für den Arbeitsweg kein geldwerter Vorteil verbunden und demzufolge ist auch ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg ausgeschlossen», kritisiert die Kommission. Der AGVS teilt diese Haltung und Kursabkehr von der Motion Ettlin nicht. Genauso wenig die Vorgabe, dass die geltende Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises erhöht werden soll und die Betroffenen noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

Bedauern über Sturzflug von «No Billag»
Mehr Entscheidungsfreiheit. Die Unternehmen, Arbeitnehmer und Konsumenten entlasten. Die Volkswirtschaft stärken: «No Billag». Der Nationalrat hat am 25. September die Volksinitiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren nach einer 20-stündigen Debatte bachab geschickt – dies, obwohl die Stimmbürger klare Zustimmung zeigen. Der AGVS bedauert den politischen Unwillen, die Konsumenten sowohl administrativ als auch finanziell von den jährlichen 450 Franken Radio- und TV-Gebühren zu entlasten.
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