Teilrevision der technischen Grundbildungen

Bereit für die Zukunft

Die drei technischen Grundbildungen Automobil-Assistent:in, Automobil-Fachmann/-Fachfrau und Automobil-Mechatroniker:in stehen kurz vor dem Abschluss ihrer Teilrevision. Nach Genehmigung durch die Gremien sind nun letzte Details geklärt. Ab 2026 treten die Neuerungen in Kraft.
Publiziert: 30. Oktober 2025

Von

Ilir Pinto


										Bereit für die Zukunft
Neue Anforderungen in der Grundbildung: Ab 2026 gelten für Automobil-­Assistent:innen, Automobil-Fachleute und ­Automobil-Mechatroniker:innen revidierte Bildungspläne. Foto: AGVS-Medien

Die Arbeiten an der Teilrevision der Bildungsverordnungen (BiVo) und Bildungspläne für die technischen Grundbildungen Automobil-Assistent:in (AA), Automobil-Fachmann/-Fachfrau (AF) und Automobil-Mechatroniker:in (AM) schreiten wie geplant voran (siehe AUTOINSIDE 06/25). An der Sitzung der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) des AGVS vom 2. September 2025 wurden die bereinigten Dokumente genehmigt. Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Für die Ausbildungsbetriebe bringen die Anpassungen spürbare Veränderungen. 

Eine Korrektur betrifft die Fachrichtung Nutzfahrzeuge: Neu wird die Vorgabe des Bundesamts für Strassen (Astra) in italienischer Sprache mit «veicoli commerciali» übernommen. Zudem wurde Artikel 11 zur Höchstzahl der Lernenden revidiert. Künftig können auch Betriebe mit Teilzeit-Berufsbildnerinnen und -Berufsbildnern Lernende betreuen, sofern die Begleitung gewährleistet ist. Neu gilt: Betriebe, die eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu 80 Prozent oder zwei Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner zu je mindestens 50 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden. In besonderen Fällen können kantonale Behörden eine Überschreitung der Höchstzahl bewilligen, vorausgesetzt, ein Betrieb weist seit Jahren überdurchschnittliche Erfolge nach.

Eine weitere Änderung betrifft die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Das Didaktikmodul wird ab 2026 für alle obligatorisch, auch für jene mit tertiärem Abschluss als Automobildiagnostikerin oder Automobildiagnostiker. Rund 1500 Personen müssen dies noch absolvieren. Vorgesehen sind acht Lektionen, die flexibel besucht werden können – in zwei Blöcken oder am Stück, vor Ort oder online. Die Übergangsfrist läuft bis Ende 2028. Ziel ist, die Qualität in der Ausbildung zu sichern und den Umgang mit Lernenden zu professionalisieren.

 

Digitale Lerndokumentation

Neu eingeführt wird die Lerndokumentation über die Plattform beook (Lessons). Lernende erhalten einen integrierten Zugang, während Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Aufträge erteilen und Rückmeldungen geben können. Pro Ausbildungsjahr sind fünf Einträge vorgesehen, die mit den Leistungszielen und Fachgesprächen verknüpft sind. Sie dienen nicht nur der Reflexion, sondern werden auch im Qualifikationsverfahren (QV) eingesetzt: Jede Lernende und jeder Lernende wählt eine Situation, die im Fachgespräch Thema ist.

Bei den Mindesteinrichtungen entfällt künftig die Pflicht zur Ausstattung für Verbindungstechnik und Scheibenreparatur, da hier keine Leistungsziele mehr vorgesehen sind. Für die Arbeit an Elektrofahrzeugen wurden dagegen neue Mindeststandards definiert, etwa Absperrmaterial, persönliche Schutzausrüstung, VDE-geprüfte Werkzeuge und Spannungsprüfer nach Norm. 

 

Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerin und den Berufsbildner
Verwandter BerufAusbildungsdauerAusbildungsbewilligung nach BiVo Art. 10
Automechaniker:in4 JahreAA / AF / AM
Automonteur:in3 JahreAA / AF
Landmaschinenmechaniker:in EFZ4 JahreAA / AF / AM
Motorradmechaniker:in EFZ4 JahreAA / AF / AM
Baumaschinenmechaniker:in EFZ4 JahreAA / AF / AM
Motorgerätemechaniker:in EFZ4 JahreAA / AF
Carrosseriespengler:in EFZ4 JahreAA
Fahrzeugschlosser:in EFZ4 JahreAA
Carrosseriereparateur:in EFZ3 JahreAA
Fahrradmechaniker:in EFZ3 JahreAA

 

Verwandte Berufe anerkannt

Auch bei den Ausbildungsbewilligungen gibt es eine Präzisierung: Wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem verwandten Beruf und mindestens drei Jahre Praxis im jeweiligen Beruf nachweisen kann, darf Lernende ausbilden. Dazu zählen etwa Landmaschinen-, Motorrad- und Baumaschinenmechanikerinnen und -mechaniker sowie weitere (siehe Kasten).

 

Mit diesen Anpassungen ist die Teilrevision abgeschlossen.

Die revidierten BiVo und Bildungspläne treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Lernende, die im Sommer 2026 starten, beginnen bereits nach den neuen Vorgaben. Für die Betriebe gilt es nun, sich rechtzeitig vorzubereiten. 

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