Elektroauto-Besteuerung und Elektro-Lieferwagen

Bundesrat legt wichtige Vorlagen vor

Der Bundesrat hat zwei für das Autogewerbe wichtige Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt: Zum einen geht es um die Besteuerung von Elektrofahrzeugen, zum anderen und den Abbau von Hürden für E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen.
Publiziert: 29. September 2025

Von

Ilir Pinto


										Bundesrat legt wichtige Vorlagen vor
Der Bundesrat will Hürden für Elektro-Lieferwagen abbauen. Modelle wie der Mercedes-Benz eSprinter sollen künftig herkömmlichen 3,5-Tonnen-Lieferwagen gleichgestellt werden. Foto: Mercedes-Benz

Am 26. September hat der Bundesrat gleich zwei wichtige Vorlagen zum Thema Elektromobilität in die Vernehmlassung geschickt. In einer geht es um die Besteuerung von E-Fahrzeugen. Mit deren Verbreitung sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer, obwohl die Strasseninfrastruktur auf Bundesebene vollständig nutzerfinanziert ist. Um das Einnahmenniveau zu sichern und dabei das Nutzerprinzip einzuhalten, will der Bundesrat Elektrofahrzeuge ab 2030 gleichwertig besteuern. Zur Diskussion stehen zwei Varianten: Entweder wird eine Abgabe pro in der Schweiz gefahrenem Kilometer erhoben, mit Tarifen je nach Fahrzeugart und Gesamtgewicht. Oder es wird eine Steuer auf den in der Schweiz zum Laden verwendeten Strom erhoben, an öffentlichen wie auch privaten Ladepunkten. Der Tarif beträgt 22,8 Rappen pro kWh und gilt unabhängig von der Fahrzeugart.

Die Erträge sollen analog zur Mineralölsteuer für den NAF, also den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, Beiträge an Kantone und den Bahninfrastrukturfonds sowie anteilig für den allgemeinen Bundeshaushalt verwendet werden. Und weil dies eine Verfassungsänderung erfordert, ist eine Volksabstimmung nötig.

 

Sicherung des NAF ist essentiell

Der AGVS unterstützt das Festhalten am Nutzerprinzip. «Sämtliche Strassenbenutzenden müssen ihren Beitrag an unsere Infrastruktur leisten, und dies unabhängig vom Antrieb. Es gilt, langfristig gesehen, die Defizite im NAF zu kompensieren, diesen zu sichern und vor weiteren Zweckentfremdungen zu schützen», sagt Tahir Pardhan, verantwortlich für Recht & Politik beim AGVS. «Die beiden Vorschläge haben ihre Vor- und Nachteile, die noch vertieft auszuwerten sind. Entscheidend bleibt aber, dass die Einführung der Ersatzabgabe auf E-Fahrzeuge flexibel gestaltet wird – insbesondere, falls die Elektrifizierung langsamer voranschreitet als erwartet.»

 

Neuerung bei E-Nutzfahrzeugen

Gleichzeitig eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts, damit leichte Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen weitgehend den herkömmlichen 3,5-Tonnen-Lieferwagen gleichgestellt werden. Der Grund für die bisherige Benachteiligung lag im höheren Gewicht des batterieelektrischen Antriebs, womit diese Fahrzeuge nur aufgrund des Mehrgewichts der Batterie die 3,5-Tonnen-Schwelle überschreiten.

Künftig sollen auch elektrisch betriebene Lieferwagen im Binnenverkehr von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen sein, womit die Fahrtschreiberpflicht entfällt. Sie sollen denselben Verkehrsregeln und Signalen wie 3,5-Tonnen-Lieferwagen unterstehen, auf Autobahnen mit 120 Kilometern pro Stunde statt 80 fahren dürfen und das Signal «Verbot für Lastwagen» nicht mehr beachten müssen. Auch die Pflicht zur Mitnahme eines Feuerlöschers soll wegfallen.

 

AGVS hatte Anpassung gefordert

Der AGVS begrüsst diese Erleichterungen als Stärkung der Elektromobilität im Lieferverkehr. Er verweist darauf, dass die Gleichbehandlung von E-Lieferwagen zusätzlichen Rückenwind durch Vorstösse aus dem Parlament erhalten hatte, namentlich durch Motionen von Benjamin Giezendanner (SVP) und Jürg Grossen (GLP), und dass der AGVS eine entsprechende Anpassung bereits 2024 in einer anderen Vernehmlassung gefordert hatte.

Die Vernehmlassungen zu den beiden Beschlüssen laufen bis zum 9. Januar 2026 und sind wichtige Weichenstellungen für das Autogewerbe. So soll die Finanzierung der Strasseninfrastruktur technologieneutral gesichert und sollen die Rahmenbedingungen für elektrische Lieferfahrzeuge praktischer gestaltet werden. Für Garagenbetriebe eröffnen sich damit Chancen; zugleich ist der AGVS gefordert und wird die Interessen der Branche in den Vernehmlassungen einbringen.

Dies könnte Sie auch interessieren

Diese News sind auch sehr interessant.