Retrofit-Leuchtmittel in der Schweiz: Unerlaubte Verbesserung
Die Anfrage beim Bundesamt für Strassen Astra schafft Klarheit: «Gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) müssen austauschbare Leuchtmittel internationalen Vorschriften entsprechen. Wenn Lampen über eine internationale Genehmigung verfügen, z. B. auf Basis eines UNECE-Reglements, ist die Ausrüstung eines Fahrzeugs mit diesen Lampen in der Schweiz ebenfalls zulässig», erklärt Thomas Rohrbach, Stv. Bereichsleiter Information und Kommunikation. Und er ergänzt: «Nach UNECE-Reglementen genehmigte Leuchtmittel sind am E-Prüfzeichen zu erkennen (Kreis mit grossem E und Zahl darin). Beispielsweise erfüllen die Retrofit H4 und H7 (Abblendlicht) LED-Leuchtmittel diese internationalen Vorschriften nicht.»
Aus die Maus also
Die Regel ist also klar: Die Auflistung der nach «United Nations ECE/TRANS/WP.29/1127» geprüften Leuchtmittel mit LED-Technologie von 2018 ist das Mass der Dinge. Doch hier fehlen die Retrofit- Lampen H4 und H7 zur Nachrüstung des bestehenden Fahrzeugparkes. «Es laufen allerdings Bestrebungen, solche Leuchtmittel in die internationalen Vorschriften aufzunehmen. Die zeitliche Dimension diesbezüglich ist allerdings noch nicht abschätzbar. Vor jeder Umrüstung empfiehlt es sich daher, die Herstellerhinweise genau zu studieren», ergänzt Rohrbach.
Was eine Umfrage bei den beiden Zulieferern Osram und Philips ergab und alle weiteren Details zu Retrofit-Lampen gibts im PDF.