Weniger Bürokratie, neue Regeln
Zulassung ohne Umwege
Ab 2026 nutzt das Astra elektronische Fahrzeugdaten aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC/eCoC) als Grundlage für die Immatrikulation. Liegen die Daten vor, können neue Personenwagen in der Regel rein administrativ und ohne physische Prüfung zugelassen werden. Gleichzeitig entfällt die Schweizer Typengenehmigung, und die Erstzulassung ist direkt auf beliebige Personen möglich, sofern alle übrigen Anforderungen erfüllt sind. Das beschleunigt Prozesse und reduziert den administrativen Aufwand für Garagen, Händler und Importeure.
Kontrollmarken entfallen
Die bisherigen Kontrollmarken auf Prüfungsberichten entfallen. Gebühren werden künftig per Rechnung oder Online-Zahlung erhoben. Für Betriebe bedeutet das einfachere Abläufe, die Gebühren bleiben unverändert.
CO₂-Sanktionen im Zulassungsprozess
Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper werden nur noch ausgestellt, wenn allfällige CO₂-Sanktionen beglichen sind oder das Fahrzeug einer entsprechenden Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Präzisere Regeln für Arbeitskarren
Arbeitskarren bis 10 km/h bleiben grundsätzlich zulassungsfrei. Neu wird jedoch genauer festgelegt, wann ein Fahrzeug als Ausnahmefahrzeug gilt. Bei Spezial- oder Umbauten ist deshalb genauer hinzuschauen, denn das Montieren von Gummiraupen allein reicht nicht mehr aus, um als Ausnahmefahrzeug zu gelten.
Neues Berechnungsmodell für Motorräder
Das Leistungsgewicht von Töffs wird künftig einheitlich nach EU-Methode berechnet, also anhand der Masse in fahrbereitem Zustand (Leergewicht plus Fahrer und Betriebsstoffe) und nicht mehr anhand des Leergewichts. Das beeinflusst Beratung, Verkauf und die Einordnung in Führerausweis-Kategorien.