Garage tätigte Millioneninvestition nicht vergebens

Eine Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für BMW- und Mini-Fahrzeuge. BMW stellte ihr auch eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht. Deshalb tätigte die Garage Investitionen in Millionenhöhe. Daraufhin beendete BMW die Zusammenarbeit unerwartet und ohne angemessene Übergangslösung. Die Garage wehrte sich gegen diesen Entscheid des Importeurs, brachte den Fall vor die Wettbewerbskommission (Weko) und machte geltend, sie sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehung mit BMW abhängig, um die erwähnten Investitionen zu amortisieren.
Weko untersuchte verschiedene Szenarien
Die Weko nahm bei ihrer Beurteilung zwar zahlreiche Abzüge beim Investitionsbetrag vor, den die Garage geltend gemacht hatte, beispielsweise für Abschreibungen oder ungenügend begründete Investitionen, und prüfte ebenfalls verschiedene Ausweichmöglichkeiten der Garage. Zu diesen zählte ebenfalls der ersatzlose Verzicht auf den Verkauf von BMW- und Mini-Neuwagen, der Verkauf von Neuwagen anderer Anbieterinnen als BMW, der Verkauf von Occasionen unterschiedlicher Marken oder eine geschäftliche Tätigkeit ausserhalb des Automobilbereichs. Schliesslich kam die Weko zum Schluss, dass die Ausweichmöglichkeiten für die Garage mutmasslich nicht zumutbar waren. Die Ausweichmöglichkeiten hätten zu Umsatz- und Gewinneinbussen in den Bereichen Neuwagen, Occasionen und Werkstatt geführt und diese Einbussen wären durch die Ausweichmöglichkeiten nicht ausreichend kompensiert worden. Gleichzeitig wären die Investitionen der Garage bei einem Ausweichen weitgehend oder ganz abzuschreiben gewesen und es wären hohe neue Investitionen nötig geworden.
Wegweisend für die Garagenbranche
«Die Weko-Mitteilung ist für die Branche richtungsweisend: Sie zeigt deutlich, dass gewisse Verhaltensweisen gegenüber Garagisten, wohl als unzulässig zu betrachten sind», erklärt Tahir Pardhan, von der AGVS-Geschäftsstelle Bereich Recht & Politik. «Der Fall unterstreicht zudem, wie wichtig der Schutz von Investitionen und verlässliche Partnerschaften im Automobilgewerbe sind – nicht zuletzt wegen ihrer kartellrechtlichen Relevanz. Wir begrüssen sehr, dass für den betroffenen Garagenbetrieb eine Lösung erzielt werden konnte», ergänzt der AGVS-Jurist.
Einigung mit BMW erzielt
Im Verlauf der Weko-Untersuchung einigten sich BMW und die Garage über eine befristete Verlängerung ihrer Geschäftsbeziehung. Damit beseitigte BMW die kartellrechtlichen Bedenken der Weko und sie stellte deshalb ihr Verfahren ein. Das Verhalten von BMW wäre nach summarischer Beurteilung der Weko jedoch mutmasslich unzulässig gewesen, da die Garage über keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten verfügte, von BMW abhängig war und somit der relativen Marktmacht des Importeurs ausgesetzt war. Deshalb kam die Weko zum Schluss, dass BMW ohne die Verhaltensanpassung mutmasslich gegen das Kartellgesetz verstossen hätte und brummte dem Importeur auch die Verfahrenskosten auf.
Der Weko-Entscheid kann noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Da Garage und Importeur sich zwischenzeitlich über eine befristete Vertragsverlängerung einigten, scheint dies jedoch unwahrscheinlich.