AGVS-Rechtsratgeber: Wenn Kunden plötzlich zu Juristen «mutieren»

KI-generierte Kundenschreiben

Immer mehr Garagenbetriebe berichten, dass sie vermehrt mit formaljuristisch formulierten Kundenschreiben konfrontiert werden. Diese enthalten oft zahlreiche Gesetzesartikel, setzen kurze Fristen oder verlangen Wandelung, Minderung oder Schadenersatz. Häufig stammen solche Schreiben ganz oder teilweise aus KI-Systemen. Sie wirken überzeugend, sind rechtlich jedoch oft unpräzis oder schlicht falsch. Für Garagen ist deshalb entscheidend zu wissen, wie solche Schreiben einzuordnen sind und wie sachgerecht darauf reagiert werden sollte.
Publiziert: 02. September 2026

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AGVS-Newsdesk


										KI-generierte Kundenschreiben
Mit KI-Systemen können überzeugende juristische Texte generiert werden. Foto: AGVS-Medien

ChatGPT Modell 5.3 & Tahir Pardhan

Zunächst gilt: Ein juristisch formulierter Brief entfaltet für sich allein keine besondere Wirkung. Die Erfahrung zeigt, dass KI-generierte Reklamationen häufig Standardargumentationen enthalten, die nicht auf den konkreten Sachverhalt zugeschnitten sind. Besonders im Fahrzeughandel betreffen dies etwa Gewährleistungsrechte trotz vertraglich gültig vereinbartem Gewährleistungsausschluss, unzutreffende Fristansetzungen oder die pauschale Berufung auf Wandelung oder Minderung ohne Prüfung des Kaufvertrags oder der gesetzlichen Voraussetzungen. Entscheidend bleibt ausschliesslich die tatsächliche Vertragslage, weshalb ein solches Schreiben nicht zu Panik verleiten sollte. Im Fahrzeughandel ist zentral, was konkret vereinbart wurde: Besteht ein Gewährleistungsausschluss, wurden Eigenschaften zugesichert oder liegt allenfalls eine Garantie vor. KI-Texte berücksichtigen diese Differenzierungen erfahrungsgemäss nur unzureichend. Massgeblich bleibt deshalb immer der unterzeichnete Kaufvertrag und nicht die juristische Formulierung eines Reklamationsschreibens.

Ob ein Schreiben aber überhaupt mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde, ist rechtlich ebenfalls nicht entscheidend. Für die praktische Einordnung kann dies jedoch hilfreich sein. Typisch sind etwa sehr allgemein gehaltene Argumentationen ohne Bezug zum konkreten Fahrzeug oder zum tatsächlichen Ablauf des Kaufs. Ebenfalls auffällig sind umfangreiche Aufzählungen angeblicher Ansprüche mit zahlreichen Gesetzesartikeln, ohne dass deren Voraussetzungen nachvollziehbar geprüft werden. Sprachlich zeigen sich häufig Merkmale, die in der schweizerischen Geschäftskorrespondenz unüblich sind. Dazu gehören etwa die Verwendung des deutschen Doppel-S statt «ss», eine Häufung von Gedankenstrichen, ungewohnte juristische Formulierungen oder stilistisch stark standardisierte Absätze. Besonders deutlich wird der KI-Ursprung häufig dann, wenn auf deutsches Recht verwiesen wird, beispielsweise auf Bestimmungen des BGB, oder wenn Artikel des Obligationenrechts genannt werden, die im konkreten Zusammenhang gar nicht einschlägig sind.

Bei Erhalt solcher Schreiben ist ein strukturiertes Vorgehen empfehlenswert. Nach Eingang eines entsprechenden Schreibens sollte zunächst geprüft werden, welche vertraglichen Regelungen gelten. Insbesondere relevant sind Gewährleistungsausschlüsse, zugesicherte Eigenschaften, Übergabeprotokolle sowie allfällige Garantiezusagen. Anschliessend ist zu beurteilen, ob überhaupt ein rechtlich erheblicher Mangel vorliegt und ob dieser rechtzeitig gerügt wurde.

In vielen Fällen genügt eine kurze sachliche Antwort mit einer strukturierten Sachverhaltsdarstellung, Verweis auf die vertragliche Situation und einer daraus abgeleiteten Schlussfolgerung. Umfangreiche juristische Stellungnahmen sind meist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass Garagen ihre Position schriftlich festhalten. Dies schafft Klarheit und verhindert unnötige Eskalationen.

Häufig setzen solche Schreiben zudem sehr kurze Fristen von nur wenigen Stunden oder Tagen. Diese sind rechtlich in der Regel nicht verbindlich, sofern sie nicht vertraglich vereinbart wurden oder sich direkt aus dem Gesetz ergeben. Betriebe dürfen sich deshalb die notwendige und verhältnismässig angezeigte Zeit nehmen, um den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen.

Trotz dieser Entwicklungen gilt weiterhin: Auch ein offensichtlich KI-unterstütztes Schreiben kann auf einem realen Problem beruhen. Entscheidend bleibt deshalb immer die Prüfung des konkreten Mangels und der vertraglichen Ausgangslage. Nicht die Form des Schreibens ist massgeblich, sondern der rechtliche Sachverhalt.

Die zunehmende Verbreitung solcher Schreiben verändert die Rechtslage nicht. Es gelten unverändert die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts sowie die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. In vielen Fällen besteht deshalb kein Anlass zur Beunruhigung. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig die Rechtsberatung des AGVS oder gar die direkte juristische Beihilfe der AGVS-Partneranwälte beizuziehen. So lässt sich sicherstellen, dass angemessen reagiert wird und unnötige rechtliche Risiken vermieden werden.

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