Teilrevision der technischen Grundbildungen

Was Ausbildungsbetriebe jetzt wissen müssen

Das Jahr 2026 bringt auch für Berufsbildende und Lernende einige Neuerungen. Der AGVS stellt eine kompakte Übersicht bereit, die das Wichtigste zusammenfasst.
Publiziert: 19. Dezember 2025

Von

Kai Müller


										Was Ausbildungsbetriebe jetzt wissen müssen
Ab 2026 gelten neue Anforderungen in den technischen Grundbildungen – Ausbildungsbetriebe müssen sich darauf einstellen. Foto: iStock

Per 1. Februar 2026 treten die revidierten technischen Grundbildungen in Kraft und kommen ab dem Lehrbeginn im Sommer 2026 zur Anwendung. Sie betreffen alle Ausbildungsbetriebe im Autogewerbe und zählen zu den zentralen Bildungsthemen des kommenden Jahres. 

Bereits in den vergangenen Monaten hat der AGVS die Teilrevision und deren inhaltliche Schwerpunkte mehrfach thematisiert (lesen Sie hierzu auch: Die Arbeiten gehen in den Endspurt und Bereit für die Zukunft). Mit den nun zur Verfügung stehenden Unterlagen liegt erstmals auch eine zusammenfassende Übersicht vor, die den aktuellen Stand abbildet. «Wir möchten die Betriebe bewusst früh informieren, damit sie wissen, was auf ihre Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zukommt», sagt Olivier Maeder, Mitglied der AGVS-Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich Bildung.

Die Teilrevision überprüft und aktualisiert die Ausbildung mit Blick auf die technischen Entwicklungen in der Branche. Inhalte werden angepasst, neu gewichtet oder gestrichen, um den aktuellen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Hier geht es zu den kompletten Unterlagen

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