Die Arbeiten gehen in den Endspurt

Die Bildungsverordnungen (BiVo) und Bildungspläne der drei technischen Grundbildungen Automobil-Assistent:in (AA), Automobil- Fachmann/-Fachfrau (AF) und Automobil- Mechatroniker:in (AM) werden einer Teilrevision unterzogen. «Denn sie müssen alle fünf Jahre überprüft werden», erklärt Arnold Schöpfer, der beim AGVS für die technischen Grundbildungen verantwortlich ist. «Dabei wird geschaut, wie es läuft und ob Anpassungen nötig sind. Nun mussten kleinere Anpassungen im Zusammenhang mit den Technologiefortschritten gemacht werden», so Schöpfer. Zeit für eine Zwischenbilanz.
Für die Revision zuständig ist die schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) des AGVS, sie begleitet diese fachlich, arbeitet die Anpassungen aus und stellt die entsprechenden Anträge an die nationale Berufsbildungskommission (BBK) zur Abstimmung. Im Januar 2025 wurden diese von der BBK angenommen, seither geht es weiter mit der Ausarbeitung der Dokumente. Die nationale Vernehmlassung wurde im Mai abgeschlossen. «Es kamen noch einige Rückmeldungen von Kantonen», sagt Schöpfer. Nun folgten letzte Bereinigungen durch die Bildungspartner – darunter der AGVS, Vertreter der Kantone, des Bundes, der überbetrieblichen Kurse und der Berufsfachschulen.
Die Teilrevision reagiert auf die rasante technische Entwicklung in Bereichen wie der Elektromobilität und alternativen Antriebssystemen. Besonders im Bereich «Hybrid- und Elektroantrieb» wurden in allen drei Grundbildungen die Inhalte angepasst. Bei AF wurden neue Handlungskompetenzen im Bereich «Überprüfen und Reparieren von Systemen» aufgenommen. Neu sollen AF unter anderem Fahrassistenz- und Infotainmentsysteme sowie Elektro- und Hybridantriebe reparieren können.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Ausbildungsbewilligungen. AM dürfen künftig bereits nach drei Jahren Berufspraxis Lernende ausbilden. Zudem wird das Didaktikmodul obligatorisch für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die es bisher noch nicht absolviert haben. «Das Didaktikmodul lehrt, wie man mit Lernenden umgeht, Krisen überwindet oder wie man diese auswählt. Die Qualität der Ausbildung wird dadurch gestärkt», erklärt Arnold Schöpfer. Dabei bleibe es den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern überlassen, in welchem Themenbereich sie sich vertiefen möchten.
Neu wird auch die Lerndokumentation gestärkt. Diese Arbeiten dienen nicht nur der Lernreflexion, sondern können auch für die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (QV) genutzt werden. «Etwa bei der Entwicklung von Lösungsstrategien oder im Umgang mit komplexen Problemstellungen», ergänzt Schöpfer. Geplant sind etwa fünf Lerndokumentationen pro Ausbildungsjahr.
Bei den QV kommt es ebenfalls zu Neuerungen. Für die AA entfällt künftig die schriftliche Berufskenntnisprüfung. Stattdessen wird das Fachgespräch von der Dauer von 30 Minuten zu den praktischen Arbeiten mitgezählt. Die praktischen Prüfungszeiten hingegen bleiben mit 50 Minuten pro Prüfungsstation bei allen Berufen unverändert. «Alle Systeme im Fahrzeug sind wichtig – deshalb braucht es für jeden Prüfungsbereich ausreichend Zeit», betont Schöpfer. Ziel sei es, dass die revidierte BiVo und die Lehrpläne am 1. Januar 2026 in Kraft treten und beim Lehrbeginn im Sommer 2026 erstmals zum Zug kommen.