Seit Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes gelten für Autohändler, die mehr als CHF 100'000 in bar entgegennehmen, strengere Sorgfaltspflichten. Sie müssen die Vertragspartei identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und alles dokumentieren. Bei ungewöhnlichen, evtl. rechtswidrigen Geschäften kann gar die Pflicht zur Abklärung des Geschäftszwecks bestehen.
Formular Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person bei Barverkäufen (PDF)
Formular Feststellung des Kontrollinhabers bei Barverkäufen (PDF)
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verfolgt die Ziele, Preisklarheit zu schaffen, Preise vergleichbar zu machen und irreführende Preisangaben zu verhindern. Das Autogewerbe und die Importeure setzen sich dafür ein, dass durch eine konsequente Anwendung der PBV durch das SECO die Preisbekanntgabe bei Fahrzeugen den rechtlichen Vorgaben entspricht, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu sichern. Häufig werden Neuwagen mit hohen Rabatten beworben, die jedoch mehrheitlich einem fairen Leistungsvergleich mit dem offiziellen Markenhandel nicht standhalten.
Unterstützen Sie unser Bestreben und melden Sie von Ihnen festgestelltes fehlbares Verhalten zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden. Wünschen Sie anonym zu bleiben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung zuhanden von auto-schweiz, Wölflistrasse 5, 3006 Bern, zu machen.
Mögliche Verletzungen der PBV (PDF)
Bei der Rückgabe geleaster Fahrzeuge stellt sich für den Leasinggeber die Frage, welche Abnutzungen toleriert werden müssen. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Leasingverband (SLV) hat der AGVS Abnutzungsstandards entwickelt, die die gängigen Praxisrichtlinien zur Fahrzeugrückgabe darstellen.
Im Zusammenhang mit Probefahrten stellt sich für den Garagisten die Frage, wie er sich absichern kann, sodass er für Bussen oder Schäden, die durch den Kunden entstehen, nicht haftet. Dazu hat der AGVS ein Probefahrtformular erstellt, das dem Garagisten als Vorlage dienen soll.
Da es im Zusammenhang mit der Benutzung von Händler- und Wechselschildern im In- und Ausland immer wieder zu offenen Fragen kommt, hat der AGVS für den Garagisten zwei Factsheets erstellt.
Factsheet Wechselschilder (PDF)
Factsheet Händlerschilder (PDF)
Hier finden Sie die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV).
Das Kartellrecht ist in der Verbandsarbeit und im Autogewerbe allgegenwärtig. Umso wichtiger ist ein kartellrechtskonformes Verhalten im Umgang mit Wettbewerbern. Der AGVS stellt zu diesem wichtigen Thema verschiedenste Hilfen zur Verfügung.
Factsheet relative Marktmacht (PDF)
Führen Sie Sitzungen bzw. Veranstaltungen mit Wettbewerbern durch?
Hier finden Sie Folien mit kartellrechtlichen Spielregeln. Der AGVS empfiehlt diese Folien jeweils zu Beginn der Sitzung bzw. Veranstaltung aufzuschalten und auf die kartellrechtlichen Regeln hinzuweisen.
Viele Garagisten bieten ihren Kunden nicht nur Fahrzeuge an, sondern auch passende Versicherungslösungen. Dies kann ein wertvoller Zusatzservice sein, unterliegt jedoch den sehr strengen gesetzlichen Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Garagisten, die Versicherungen vermitteln, haben gewisse Pflichten einzuhalten sowie Ausbildungen zu absolvieren. Der AGVS setzt sich für bessere Rahmenbedingungen in der Versicherungsvermittlung ein und unterstützt Garagisten bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Wertvolle Informationen zur Versicherungsvermittlung finden Sie hier.
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Zusätzlich entbindet die Verwendung unserer Muster den Rechtsanwender nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung der vorformulierten Inhalte betreffend seine Situation. Wünschen Sie eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste persönliche Beratung, so können Sie sich als Mitglied für eine kostenlose Erstberatung an den Rechtsdienst des AGVS wenden.