Rechtsratgeber

Rufschädigung durch schlechte Bewertungen

Nicht selten kommt es im digitalen Zeitalter vor, dass Online-Bewertungen, zum Beispiel über Google, für eigene Zwecke, etwa aus emotionalen Gründen, missbraucht werden und somit unwahre Eindrücke von Unternehmungen vermittelt werden. Eine schlechte Rezension, welche nicht der Wahrheit entspricht, ist unter Umständen nicht nur persönlich verletzend, sie kann dem Unternehmen direkt schaden. Negative Bewertungen können einen nachweisbaren Effekt auf das potenzielle Kundenverhalten haben, womit ungerechtfertigte Bewertungen besonders ärgerlich sind. Im Folgenden erläutern wir Ihnen Möglichkeiten, wie Sie gegen eine solche Bewertung juristisch vorgehen können, wenn sich entweder die bewertende Person oder die Plattform gegen eine Löschung der Bewertung stellt.
Publiziert: 07. November 2024

Von

Tahir Pardhan


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