Was die 3G-Abschaltung für Fahrzeuge bedeutet

eCall-Systeme ohne Signal

Die bevorstehende Abschaltung der 3G-Mobilfunknetze in der Schweiz hat konkrete Auswirkungen auf Fahrzeuge mit eCall-Systemen, die auf dieser inzwischen veralteten Mobilfunk-Technologie beruhen. Was Garagistinnen und Garagisten jetzt dazu wissen müssen.
Publiziert: 02. Juni 2025

Von

Ilir Pinto


										eCall-Systeme ohne Signal
Aufgrund der bevorstehenden Ausserbetriebnahme der 3G-Netze werden zahlreiche eCall-Systeme in der Schweiz nicht mehr ordnungsgemäss funktionieren. Foto: Shutterstock

Viele Fahrzeuge in der Schweiz sind mit einem automatischen eCall-Notrufsystem unterwegs. Denn das europäische Notrufsystem ist seit dem Frühjahr 2018 in Fahrzeugen der Klassen M₁ und N₁ (Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge) unter der EU-Gesamtgenehmigung Pflicht. Viele dieser Systeme basieren auf der Mobilfunktechnologie der dritten Generation (3G). Mit der Ausserbetriebnahme des 3G-Netzes durch die Schweizer Mobilfunkanbieter bis Ende 2025 ist zu erwarten, dass die betroffenen eCall-Systeme fortan nicht mehr ordnungsgemäss funktionieren.

Sunrise beginnt schon am 10. Juni 2025 mit der schrittweisen Abschaltung seines 3G-Netzes. Die Swisscom plant, ihr 3G-Netz Ende 2025 ausser Betrieb zu nehmen. Und Salt hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Jedenfalls sei «damit zu rechnen, dass das eCall-System der dritten Generation (3G) ab Ende 2025 nicht mehr funktionieren wird», heisst es in einem Schreiben des Astra an den AGVS.

Neben ab Frühjahr 2018 immatrikulierten neuen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit eCall-Ausrüstungspflicht könnten auch noch ältere Fahrzeuge betroffen sein, wenn sie bereits zuvor mit einem eCall-System der dritten Generation ausgestattet wurden. Dazu zählen auch direkt importierte Fahrzeuge – etwa aus den USA – sowie Modelle mit EU-Kleinseriengesamtgenehmigung – beispielsweise exotische Sportwagen oder Sonderausführungen.

 

Keine Nachrüstpflicht – aber Informationsbedarf

Aus fernmelderechtlicher Sicht besteht in der Schweiz keine Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zur Weiterführung der 3G-Funktechnologie. Und aus strassenverkehrsrechtlicher Sicht besteht weder für Hersteller noch für Fahrzeughaltende eine Verpflichtung zur Nachrüstung der Systeme auf eine neuere Generation.

Dennoch kann der Ausfall des automatischen Notrufsystems sicherheitsrelevant sein: Das eCall-System setzt im Falle eines schweren Unfalls automatisch einen Notruf an die nächste Notrufzentrale ab und übermittelt dabei relevante Daten wie Sitzbelegung, Standort, Zeitpunkt und Fahrtrichtung. Aus diesem Grund werden Garagenbetriebe gebeten, ihre Kundinnen und Kunden proaktiv auf die bevorstehende Abschaltung der 3G-Netze hinzuweisen, sofern deren Fahrzeug mit einem eCall-System ausgestattet ist.

Neben dem automatischen Notruf können auch weitere Funktionen, die auf die Mobilfunk-Übertragung angewiesen sind, betroffen sein: die Fernsteuerung der Standheizung, die Türverriegelung aus der Ferne, die Statusabfrage der Fahrzeugsysteme via App, die Übertragung der Navigationsziele über das Smartphone usw.

Einige Hersteller bieten Nachrüstlösungen an, deren Verfügbarkeit jedoch im Einzelfall abgeklärt werden muss. Zu beachten sind Informationen auf den Websites der Importeure und Hersteller – so kann etwa mittels FIN-Nummer (Fahrzeugidentifikations-Nummer) oder mit Hilfe von Fahrzeugmodell-Listen geprüft werden, ob ein Fahrzeug betroffen ist.

Alternativ gibt es Lösungen wie Smartphone-Apps – etwa EchoSOS –, Unfallmeldestecker (Dongle) in Kombination mit einer App oder komplette Drittanbieter-Nachrüstmodule inklusive Software – wie etwa ein Open Vehicle Monitoring System (OVMS). Hier können Garagenbetriebe im Zuge der Beratung einen Mehrwert für ihre Kundschaft schaffen – und auch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

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