Neue Titel treten am 1. Oktober in Kraft
Der Bundesrat hat am 24. Juni beschlossen, die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung auf den 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Damit können die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» verwendet werden.
Besonders relevant: Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung dürfen die neuen Titelzusätze führen – unabhängig davon, wann sie ihren Abschluss erworben haben. «Professional Bachelor» gilt für eidgenössische Berufsprüfungen und Abschlüsse höherer Fachschulen, «Professional Master» für eidgenössische höhere Fachprüfungen.
AGVS begrüsst neue Titel
Mit dem Inkrafttreten werden zudem weitere bereits beschlossene Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören die geschützte Bezeichnung «Höhere Fachschule», Englisch als zusätzliche Prüfungssprache sowie flexiblere Rahmenbedingungen für Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen.
Das Parlament hatte die entsprechende Revision des Berufsbildungsgesetzes bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Damals begrüsste auch der AGVS die Einführung der neuen Titel. Olivier Maeder, Geschäftsleiter Bereich Bildung, sagte: «Die neuen Titel werden dem Stellenwert der höheren Berufsbildung gerecht – gerade in einer Zeit, in der CAS- und MAS-Angebote an Hochschulen boomen, die aber teils nicht die Qualität der eidgenössischen Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen haben. Zudem helfen sie Interessierten bei der Orientierung, weil klar wird, welchen Titel sie am Ende tragen.»