QR-Code statt Energieetikette

Der AGVS schafft mehr Raum bei der Fahrzeugwerbung

Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht – neu kann aber ein QR-Code, der auf diese verweist, genügen.
Publiziert: 30. Mai 2025

Von

Tahir Pardhan


										Der AGVS schafft mehr Raum bei der Fahrzeugwerbung
Die Energieetikette informiert über den Treibstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen – und bleibt in der Fahrzeugwerbung Pflicht. Foto: AGVS-Medien

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 mehrere Verordnungen im Energiebereich revidiert – darunter auch die Energieeffizienzverordnung (EnEV), deren Änderungen per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Besonders relevant für das Autogewerbe: Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht, kann neu aber in der Werbung durch einen QR-Code oder durch die Angabe einer Internetadresse ersetzt werden, sofern dadurch die grafische Darstellung der Energieetikette eingesehen werden kann.

Ursprünglich wollte der Bund vorschreiben, dass die gesetzliche Mindestgrösse (15 x 20 mm) der grafischen Darstellung der Energieetikette mindestens zehn Prozent der Werbefläche ausmachen muss, damit ein Verweis via QR-Code ermöglicht wird. Zu viel, fand der AGVS, da nur äusserst kleine Werbeflächen von dieser Regel profitieren würden.

Der Anteil der Energieetikette an der Werbefläche beträgt zehn Prozent: Die Etikette nimmt zu viel Platz ein, und für die Verwendung eines QR-Codes müsste die Werbefläche in Relation zur Etikette noch kleiner gemacht werden. Foto: KI/AGVS-Medien
Der Anteil der Energieetikette zur Werbefläche beträgt fünf Prozent. Foto KI/AGVS-Medien

Der AGVS beantragte deshalb eine Reduktion der Mindestgrösse auf fünf Prozent der Werbefläche – eine Grösse, die die Gestaltungsfreiheit der Werbetreibenden besser respektiert. Mit Erfolg: Der Bundesrat übernahm diese Forderung, und ab Juli 2025 darf ein QR-Code als Verweis auf die Energieetikette verwendet werden, wenn die Mindestgrösse der Energieetikette (15 x 20 mm) in Relation zur Gesamtwerbefläche mehr als fünf Prozent ausmacht. Die neue Regel schafft mehr Flexibilität, besonders für digitale und kleinflächige Fahrzeugwerbungen.

 

Mehr zum Thema finden Sie hier:

Medienmitteilung des Bundes

EnEV Anhang 4.1, Ziff. 5.4 (PDF)

Stellungnahme des AGVS (PDF)

Abbildungen zur Verdeutlichung der zu hohen Schwelle (PDF)

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