Neue Titelzusätze gelten ab sofort
Mit den Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) ist nun die konkrete Umsetzung der Titelzusätze geregelt. Wer einen eidg. Fachausweis besitzt, darf den Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit dem geschützten Titel führen; also etwa Automobil-Diagnostiker:innen oder Automobil-Verkaufsberater:innen je mit eidg. Fachausweis. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms, also zum Beispiel Dipl. Betriebswirt:innen im Automobilgewerbe, dürfen ihren geschützten Titel mit «Professional Master» ergänzen. Wichtig: Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Jahr der Abschluss erworben wurde.
Dadurch werden die entsprechenden Berufsbilder gerade auch des Autogewerbes in ihrer Bedeutung und Wertigkeit gestärkt und sichtbarer gemacht.
Absolventinnen und Absolventen, die ihren Abschluss vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, erhalten zwar keine neue Urkunde. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt jedoch auf seiner Website ein Dokument zur Verfügung, das heruntergeladen und einer bestehenden Urkunde beigelegt werden kann, beispielsweise in einem Bewerbungsdossier.
Gegen eine Gebühr können Absolventinnen und Absolventen zudem einen Diplomzusatz mit dem jeweiligen Titelzusatz beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung eingestuft ist. Dieser erleichtert die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen im In- und Ausland. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind hier zu finden.
Wer seinen Abschluss nach dem 1. Oktober 2026 erwirbt, findet den geschützten Titel zusammen mit dem neuen Titelzusatz direkt auf dem eidgenössischen Fachausweis beziehungsweise dem eidgenössischen Diplom. Titel und Titelzusatz erscheinen auch auf dem Diplomzusatz.
Das SBFI weist darauf hin, dass «Professional Bachelor» und «Professional Master» ausdrücklich Titelzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung sind. Sie dürfen deshalb nicht allein, sondern nur zusammen mit dem geschützten Titel in einer Amtssprache oder mit der vereinfachten englischen Übersetzung verwendet werden.
Die Prüfungsordnungen werden – abhängig vom Zeitpunkt der nächsten Prüfung – um den jeweiligen Titelzusatz und die vereinfachte englische Übersetzung ergänzt. Die angepassten Prüfungsordnungen werden laufend im Berufsverzeichnis aufgeschaltet.
Seit dem 1. Oktober können eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen neben den Amtssprachen übrigens auch auf Englisch angeboten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass dies in der jeweiligen Prüfungsordnung verankert ist.
Mit den Änderungen schliesst der Bund einen langjährigen Prozess zur Stärkung der höheren Berufsbildung ab. Der AGVS hatte die Einführung der neuen Titel bereits begrüsst. Olivier Maeder, Geschäftsleiter Bereich Bildung, sagte dazu im Juni: «Die neuen Titel werden dem Stellenwert der höheren Berufsbildung gerecht.»
Weitere Informationen zum Massnahmenpaket sowie FAQ für Absolventinnen und Absolventen stellt das SBFI auf seiner Website zur Verfügung. Für weitergehende Fragen ist das SBFI unter info.hbb@sbfi.admin.ch erreichbar.