Generalversammlungen: Wichtige Informationen für Garagisten

Generalversammlungen

Generalversammlungen: Wichtige Informationen für Garagisten

2. April 2020 agvs-upsa.ch – Bis 19. April 2020 ist es in der Schweiz verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Das betrifft auch die Generalversammlungen von AGVS-Sektionen und AGVS-Mitgliedern.
 
sco. Das zur Bekämpfung des Coronavirus vom am 16. März erlassene Versammlungsverbot betrifft öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Das Verbot gilt bis 19. April – eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus den Sektionen und von Mitgliederbetrieben, deren General- oder Mitgliederversammlungen im ersten Halbjahr 2020 anstehen, hat der AGVS ein Factsheet zum Thema und einen Musterbrief erarbeitet. 

Das Factsheet mit den Antworten auf die rechtlichen Fragen finden Sie hier.

Der Musterbrief an die Mitglieder resp. Aktionäre steht hier zum Download bereit.
 



Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona.

 

Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.