Falsche Angaben können zu höheren Steuern führen
Bei Fahrzeugzulassungen mittels eCOC kann es zu einem falschen Eintrag der Motorleistung im Fahrzeugausweis kommen. Am häufigsten betroffen sind Plug-in-Hybridfahrzeuge, weil bei dieser Antriebsart im eCOC mehrere Leistungsangaben zu den verschiedenen Antriebsmotoren eingetragen sind. Die widersprüchlichen Leistungsangaben im Fahrzeugausweis sorgen nicht nur für Verwirrung, sondern führen in den zahlreichen Kantonen, welche die Motorleistung als Berechnung für die Motorfahrzeugsteuer nutzen, zu falsch berechneten Steuern.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) wurden darüber orientiert und um die Umsetzung korrigierender Massnahmen gebeten.
Beispiel einer Fehldeklaration
Renault Rafale Plug-in: Bei Einlösung mit Datenblatt und Typengenehmigungscode 1RH250 wird im Fahrzeugausweis eine Motorleistung von 110 kW angegeben. Dies entspricht der korrekten Vorgehensweise, indem bei Plug-in-Hybridfahrzeugen die Leistung des Verbrennungsmotors verwendet wird. Wird ein technisch identisches Fahrzeug mittels Einzeldatenblatt und eCOC eingelöst, sind im Ausweis 175 kW aufgeführt. Dieser Wert entspricht der höchsten Nutzleistung des Elektromotors.
Wir empfehlen, dass Fahrzeughändler bei der Immatrikulation ein besonderes Augenmerk auf die Leistungsangabe im Fahrzeugausweis werfen und sich bei Unstimmigkeiten mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen. So können Kundinnen und Kunden vor einer unliebsamen Überraschung bewahrt werden.