TJPG-Transparenzregister ab Oktober 2026

Ist Ihr Betrieb von der Meldepflicht betroffen?

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für viele AG, GmbH und Genossenschaften neue Pflichten. Der AGVS zeigt in einem Factsheet auf, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und was Sie als Unternehmerin oder Unternehmer jetzt tun sollten.
Publiziert: 02. September 2026

Von

Tahir Pardhan


										Ist Ihr Betrieb von der Meldepflicht betroffen?
Insbesondere Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften müssen künftig festhalten, von welchen Personen sie tatsächlich kontrolliert werden – und dies melden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Bild: KI-generiert

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Für viele Unternehmen entstehen damit neue Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten. 

Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften. Diese Unternehmen müssen künftig feststellen, welche natürlichen Personen sie tatsächlich kontrollieren, und die entsprechenden Angaben dem neuen Transparenzregister melden.

 

Factsheet des AGVS

Der AGVS hat die wichtigsten Informationen zu den betroffenen Unternehmen, den gesetzlichen Fristen und den notwendigen Vorbereitungsschritten in einem Factsheet zusammengefasst. 

Unternehmen mit komplexeren Beteiligungs- oder Kontrollstrukturen sollten frühzeitig fachliche Unterstützung beiziehen. Die Partneranwälte des AGVS können bei der rechtlichen Prüfung, der Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie bei der Vorbereitung und Einreichung der Meldung an das Transparenzregister direkt beauftragt werden. AGVS-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Stundenansätzen.

 

Zum Factsheet (für AGVS-Mitglieder)                      Zu den AGVS-Partneranwälten

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