Harmonisierung der Hochvolttechnik-Ausbildung HV 3

Sicherheit als roter Faden

Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen erfordern Kompetenzen, um stets auf der sicheren Seite zu sein. Der AGVS, die Importeure und weitere Bildungspartner engagieren und tauschen sich aus, um die unterschiedlichen HV 3-Ausbildungen aufeinander abzustimmen. Nicht immer ein einfacher Prozess.
Publiziert: 29. April 2026

Von

Jürg A. Stettler


										Sicherheit als roter Faden
Foto: AGVS-Medien

Mehr als jeder fünfte neue PW in der Schweiz war 2025 rein elektrisch. Zusammen mit den Plug-in-Hybriden machten Steckerfahrzeuge rund ein Drittel aller Neuzulassungen aus. Die neuen Antriebsvarianten nehmen zu und mit ihnen auch die Verantwortung beim Umgang damit. Zusatzqualifikationen sind nötig, um in einer Werkstatt Arbeiten beispielsweise an Unfallfahrzeugen oder eine Batteriediagnose – auch unter Spannung – sicher zu bewältigen. Sicherheit durch Kompetenz und Verantwortung, die im Arbeitsalltag auch wirklich gelebt wird, streben der AGVS, die Importeurs- und Markenvertreter und weitere Bildungspartner des AGVS trotz aktuell noch unterschiedlicher Konzepte und Kurse gemeinsam an. Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS, hält fest: «Es ist wichtig, dass markenübergreifend geltende Kursinhalte vereinheitlicht und harmonisiert werden. Die HV 3-Inhalte eignen sich im Gegensatz zu den Lerninhalten auf Stufe HV 1 und HV 2 nicht für die flächendeckende Integration in die technische Grundbildung, sondern sind aufgrund der Anforderungen und des Mengengerüstes ein Thema für die Weiterbildung.»

 

Unterschied von HV 2 zu HV 3

Wieso braucht es überhaupt einen HV 3(S)-Kurs? Johann Thom, Fachvorsteher Autotechnik an der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz, erklärt: «In Zukunft werden einerseits Reparaturen an HV-Batterien immer häufiger, und andererseits müssen bei Fehlern im HV-System Messungen unter Spannung durchgeführt werden. Hierfür reicht die Stufe 2 nicht.» Der Kurs HV 2 beziehungsweise dessen markenspezifische Vertiefung HV 2 S bildet die Grundlage für Arbeiten an spannungsfrei geschalteten Hochvoltsystemen und ist damit der Standard im Werkstattalltag, etwa bei Diagnose, Freischalten oder Tausch von HV-Komponenten. «HV 3 beziehungsweise dessen markenspezifische Vertiefung HV 3 S erweitert diese Grundlagen gezielt und befähigt zu Arbeiten unter Spannung, etwa bei Messungen im laufenden System oder bei Eingriffen an der Hochvoltbatterie, wie Austausch von Modulen oder Zellen», ergänzt Jörg Merz, Geschäftsführer AGVS-Sektion Zentralschweiz. «Dadurch steigen die Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Fachkompetenz deutlich.»

Rechtsverbindlicher Rahmen fehlt

Zu den Anforderungen gehören laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) –Pendant der Schweizer SUVA – unter anderem 18 Jahre Mindestalter, gesundheitliche Eignung, erfolgreich absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung samt Herz-Lungen-Wiederbelebung sowie eine bereits vorhandene HV 2 S-Qualifikation und praktische Erfahrung. Doch wieso die DGUV und worauf basiert das Ganze, da in der Schweiz ein mit Deutschland vergleichbarer rechtsverbindlicher Rahmen fehlt und es «nur» Fahrzeugherstellervorgaben mit eigenen produktspezifischen Qualifikationsstufen gibt? «Die gesetzliche Ausgangslage zu Arbeiten an Hochvoltsystemen von Fahrzeugen ist in der Schweiz derzeit tatsächlich nur wenig konkret geregelt», erklärt Stefan Binggeli, Manager of Technical Training an der Academy by Amag Import. «Es existiert kein eigenständiger rechtsverbindlicher Ausbildungsrahmen, welcher Qualifikationsstufen, Inhalte oder Anerkennung einer HV‑Ausbildung – insbesondere für Arbeiten unter Spannung – eindeutig festlegt. Stattdessen basiert das System auf einer Kombination aus allgemeinen arbeits‑ und elektrosicherheitsrechtlichen Vorgaben und herstellereigenen Anweisungen.»

Grundsätzlich verweist das Schweizer Recht bei Hochvoltarbeiten auf die Verantwortung der Arbeitgeber, der Herstellervorgaben (Produkthaftung), sowie Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Gesetzliche Grundlagen finden sich nicht im Fahrzeugrecht, sondern im Arbeits‑ und Elektrosicherheitsrecht, vor allem im Unfallversicherungsgesetz (UVG), der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), der Starkstromverordnung (StV) sowie Elektrotechnik-Normen (wie etwa SN EN 50110‑1). Nachteil: Die Regelwerke definieren keine fahrzeugspezifische Qualifikationsstufen, sondern formulieren allgemeine Anforderungen an Fachkunde, Instruktion, Organisation und Verantwortung beim Arbeiten an elektrischen Erzeugnissen.

Verlagerung der juristischen Verantwortung

Ergänzend stellen deshalb EKAS‑ und SUVA‑Publikationen wichtige Orientierungshilfen dar. Diese Dokumente beschreiben den Stand der Technik, typische Gefährdungen sowie empfohlene Schutzmassnahmen für den Umgang mit Hochvoltsystemen in Fahrzeugen. Rechtlich handelt es sich jedoch ausdrücklich um Informations‑ und Orientierungshilfen und nicht um verbindliche Vorschriften. Sie schaffen keinen eigenständigen Qualifikationsnachweis und ersetzen keine klar geregelte Ausbildung. «In der Praxis wird diese Lücke bislang durch Fahrzeughersteller geschlossen. Die Hersteller geben produktspezifische Vorgaben, Arbeitsanweisungen und eigene Qualifikationsmodelle mit abgestuften HV‑Levels vor», so Amag-Experte Binggeli. «Sie knüpfen direkt an Zugriff auf Reparaturinformationen, Freigaben und Haftungsfragen an. Juristisch verlagert sich damit ein wesentlicher Teil der Verantwortung. Vereinfacht gesagt: Wer gemäss der Herstellervorschrift arbeitet und entsprechend qualifiziert ist, bewegt sich innerhalb des Haftungsrahmens des Herstellers.»

 

Unsicherheiten in der Interpretation

Weil das bestehende System der Schweiz auf dem Nebeneinander von fahrzeugspezifischen Herstellervorgaben und allgemeinen gesetzlichen Vorgaben basiert, kommt es zu Unsicherheiten in der Interpretation sowie zu unterschiedlichen Ausbildungsniveaus je nach Marke und Betrieb. Dem pflichtet auch Johann Thom bei: «Wir mussten bei Nachfragen zu einer Fortsetzung des HV 2 und weiteren Kompetenzen seitens der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz auf Deutschland, konkret den Bosch-Standort Plochingen, verweisen. Aufgrund steigenden Interesses unserer Garagen wurde dann 2025 erstmals ein eigener HV 3 S-Kurs durchgeführt.» Damit dieser Kurs auf einem qualitativ guten Niveau stattfindet, werde diese Schulung gemäss der deutschen DGUV-Stufe 3 S durchgeführt. Markus Peter ordnet ein: «Inhaltlich kann ein Kurs gemäss DGUV-Stufe 3 S gute Grundlagenkenntnisse für Arbeiten unter Spannung vermitteln. Im Vergleich zu den produktspezifischen und die spezielle rechtliche Situation in der Schweiz berücksichtigenden HV 3 S-Kursen der Fahrzeugimporteure bestehen jedoch relevante Unterschiede.»

Aber die Qualifizierung gemäss der DGUV-Information 209-093 Stufe 3 S befähigt zumindest in Deutschland zur Arbeit an unter Spannung stehenden HV-Systemen in Fahrzeugen und erlaubt Fachkundigen die Fehlersuche, die Messung und die Reparatur, selbst wenn das System nicht spannungsfrei geschaltet werden kann. «Mindestens acht Lektionen Theorie und 16 Lektionen praktische Arbeiten samt Abschlussprüfung sind zu absolvieren», erwähnt Thom. «Und mit der Stufe 3 S, bei der S für Serienfahrzeuge steht, geben wir vor, dass immer nach den Herstellervorgaben gearbeitet werden muss. Unser Kurs dauert drei Tage, sofern bereits ein BLS-AED-Kurs besucht wurde; andernfalls einen halben Tag länger. Am 2. Juli starten wir in Chur den nächsten HV 3-Kurs», ergänzt der Fachvorsteher Autotechnik an der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz. Auch im AGVS-Ausbildungszentrum Zentralschweiz sollen im zweiten Halbjahr 2026 übrigens dreitägige HV 3-Kurse starten. Doch Jörg Merz gibt zu bedenken: «Verantwortlich ist schlussendlich bei HV 3-Arbeiten stets der Arbeitgeber. In einem Rechtsfall, da bin ich überzeugt, wird kein Hersteller die Verantwortung übernehmen, da er genügend Abgrenzungsmöglichkeiten festgelegt hat, die ihn davon entbinden.»

 

Schwieriger Markenwechsel

Aktuell sicherlich ebenfalls der grösste Nachteil für die HV-Fachkräfte hierzulande ist die Anerkennung der HV 3-Qualifikationen der unterschiedlichen Fahrzeughersteller untereinander. Eine Kia-Fachkraft mit HV 3 S kann beispielsweise nicht einfach zu einer BMW-Vertretung wechseln und dort gleich Arbeiten unter Spannung ausführen. «HV-Qualifikationen sind in der Praxis nicht automatisch herstellerübergreifend anerkannt. Die Grundqualifikation schafft zwar eine solide Basis, gleichzeitig sind jedoch die jeweiligen Herstellervorgaben und Arbeitsprozesse verbindlich», unterstreicht auch Jörg Merz von der AGVS-Sektion Zentralschweiz. «Beim Markenwechsel ist in der Regel eine produktspezifische Nachschulung und Freigabe erforderlich.» Stefan Binggeli von der Academy by Amag Import ergänzt: «Wir als Amag haben den Vorteil, dass sich die Hersteller der Volkswagen AG gegenseitig im Bereich der Ausbildung absprechen und diese harmonisiert haben oder über eine Anerkennungsmatrix regeln.»

Herstellerspezifische Prozesse

Arbeiten an unter Spannung stehenden HV‑Systemen erfolgen grundsätzlich innerhalb klar definierter Prozessketten: Risikoanalyse, Arbeitsfreigabe, Sicherheitsdispositiv, Dokumentation und Nachweispflichten. Diese Abläufe sind vollständig vom Hersteller vorgegeben und unterscheiden sich von Marke zu Marke. Daher ist für den Amag-Experten Binggeli wichtig, festzuhalten: «Markenunabhängige Ausbildungen sind eine notwendige, aber keinesfalls hinreichende Voraussetzung für HV 3‑Kompetenz. Sie können und sollen die Basis schaffen, ersetzen aber keine produktspezifische Qualifizierung.» Für HV 3‑Tätigkeiten seien zwingend aufeinander aufbauende, markenspezifische Ausbildungsmodule erforderlich, die direkt an den realen Fahrzeugen, Systemen und Werkzeugen des Herstellers stattfinden. Nur die Kombination aus einer soliden, markenübergreifenden Grundausbildung (HV 3) und einer vertieften, herstellerbezogenen Qualifikation (HV 3 S) stelle sicher, dass Fachkräfte sowohl die allgemeine elektrische Sicherheit beherrschen als auch die konkreten Risiken, Besonderheiten und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Systeme verstehen. «Alles andere würde ein nicht vertretbares Sicherheits‑ und Haftungsrisiko für Mitarbeitende, Betriebe und Hersteller darstellen», macht Stefan Binggeli deutlich.

 

Know-how für freie Garagen

Trotzdem wären markenneutrale Trainings und Kurse nicht zuletzt für kleinere Betriebe und markenunabhängige Garagen zentral. «Als Bildungspartner der AGVS-Sektion Graubünden sind wir verpflichtet, markenneutrale Kurse anzubieten. Bedenkt man zudem, dass viele Elektrofahrzeuge demnächst aus der Garantiezeit fallen, wäre es schade, wenn die Schweizer Kundschaft für HV 3-Arbeiten beispielsweise ins Ausland zur EV-Clinic fahren müsste», gibt Johann Thom, Fachvorsteher Autotechnik an der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz, zu bedenken. «Wir sollten versuchen, das Wissen und das Know-how der Garagistinnen und Garagisten so aufzubauen, dass sie in der Lage sind, solche Arbeiten unter Spannung bei verschiedenen Fahrzeugmarken sicher und professionell auszuführen.» Stefan Binggeli ergänzt: «Es spielt keine Rolle, ob ein Fahrzeug noch in der Garantie ist oder nicht. Auch hier müssen die Herstellervorgaben eingehalten werden. Sobald ich keine originalen Teile oder Komponenten verbaue, werde ich – also der ausführende Betrieb – nach Produkthaftung zum Hersteller und übernehme die rechtliche Verantwortung übers Produkt und dessen Funktion.»

Die Harmonisierungsbestrebungen

Derlei sehen die Importeure aktuell noch anders. «Der AGVS hat die Aufgabe, Grund‑ und Generalistenwissen zu vermitteln. Dazu gehören übergeordnete Sicherheitsprinzipien, elektrotechnische Grundlagen, Gefahrenbeurteilung, rechtlicher Rahmen sowie ein markenübergreifendes Basisverständnis. Diese Inhalte sind unabhängig vom Hersteller und bilden die Grundlage, auf der weitere Qualifikationsstufen aufbauen», so Stefan Binggeli, Manager of Technical Training an der Academy by Amag Import. «Die Spezialisierungen, produktbezogenen Tiefenausbildungen und eigentlichen Abschluss‑ bzw. Freigabemodule für anspruchsvolle Arbeiten gerade im HV 3 S sollten dagegen klar bei Importeuren und Herstellern verbleiben.» 


Aktuell ist letzteres einer der strittigsten Punkte bei den HV 3(S)-Kompetenzen und -Kursen, doch zusammen mit dem AGVS sind längst Harmonisierungsbestrebungen im Gange. «Im Moment könnte man sich darauf einigen, grundlegende Themen gegenseitig anzuerkennen. Ebenfalls im Gespräch ist eine gemeinsame Prüfungsplattform, um wie bei HV 1 und HV 2 einen gewissen Standard zu setzen. Dies wird im Juni 2026 in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe genauer besprochen», verrät Johann Thom. Wie der Weg hin zu einer stärkeren Harmonisierung der HV 3(S)‑Ausbildung aussieht, ist somit weiterhin offen. Klar ist jedoch, dass eine vollständige Harmonisierung auf HV 3(S)‑Niveau aufgrund der grossen Systemunterschiede zwischen den Herstellern sehr herausfordernd bleibt.

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