Étiquette énergétique

L'UPSA crée plus d'espace pour la publicité sur les véhicules

L'étiquette énergétique reste obligatoire dans la publicité automobile, mais un code QR renvoyant vers celle-ci peut désormais suffire.
Publié: 30 mai 2025

De

Tahir Pardhan


										L'UPSA crée plus d'espace pour la publicité sur les véhicules
L'étiquette énergétique informe sur la consommation de carburant et les émissions de CO₂ et reste obligatoire dans la publicité automobile. Photo : médias de l'UPSA

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 mehrere Verordnungen im Energiebereich revidiert – darunter auch die Energieeffizienzverordnung (EnEV), deren Änderungen per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Besonders relevant für das Autogewerbe: Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht, kann neu aber in der Werbung durch einen QR-Code oder durch die Angabe einer Internetadresse ersetzt werden, sofern dadurch die grafische Darstellung der Energieetikette eingesehen werden kann.

Ursprünglich wollte der Bund vorschreiben, dass die gesetzliche Mindestgrösse (15 x 20 mm) der grafischen Darstellung der Energieetikette mindestens zehn Prozent der Werbefläche ausmachen muss, damit ein Verweis via QR-Code ermöglicht wird. Zu viel, fand der AGVS, da nur äusserst kleine Werbeflächen von dieser Regel profitieren würden.

Der AGVS beantragte deshalb eine Reduktion der Mindestgrösse auf fünf Prozent der Werbefläche – eine Grösse, die die Gestaltungsfreiheit der Werbetreibenden besser respektiert. Mit Erfolg: Der Bundesrat übernahm diese Forderung, und ab Juli 2025 darf ein QR-Code als Verweis auf die Energieetikette verwendet werden, wenn die Mindestgrösse der Energieetikette (15 x 20 mm) in Relation zur Gesamtwerbefläche mehr als fünf Prozent ausmacht. Die neue Regel schafft mehr Flexibilität, besonders für digitale und kleinflächige Fahrzeugwerbungen.

 

Mehr zum Thema finden Sie hier:

Medienmitteilung des Bundes

EnEV Anhang 4.1, Ziff. 5.4 (PDF)

Stellungnahme des AGVS (PDF)

Abbildungen zur Verdeutlichung der zu hohen Schwelle (PDF)

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