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Grenzer 13. Ottobre 2019 - 13:14
Auch zollrechtlich ist nicht alles so einfach. Es muss bei der Rückreise nachgewiesen werden können, dass das Auto aus der Schweiz stammt und verzollt ist. Die U-Nummer reicht da nicht als Nachweis. Ansonsten können die Einfuhrabgaben fällig werden.
8 + 0 =
Risolvere questo semplice problema matematico e inserire il risultato. Ad esempio per 1+3, inserire 4.