Erfreuliche CO2-Bilanz der Importeure 2024

Die Importeure neuer Personenwagen haben im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge die CO2-Zielwerte unterschritten. Dies geht aus dem aktuellen Bericht des Bundesamts für Energie (BFE) hervor, der am Donnerstag, 26. Juni, veröffentlicht wurde. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Personenwagen betrugen 113,9 Gramm CO2 pro Kilometer (2023: 112,7 g CO2/km) und lagen damit deutlich unter dem Zielwert von 118 Gramm. Der durchschnittliche Energieverbrauch aller Antriebsarten blieb bei 5,5 Liter Benzinäquivalent (LBÄ) pro 100 Kilometer.
Weniger erfreulich fällt laut BFE die Bilanz bei den leichten Nutzfahrzeugen (LNF) aus: Mit durchschnittlich 192,4 Gramm CO2 pro Kilometer (2023: 186,0 g CO2/km) lagen deren Emissionen über dem Zielwert von 186 Gramm. Auch der durchschnittliche Verbrauch stieg leicht auf 8,7 LBÄ pro 100 Kilometer (2023: 8,6 LBÄ/100 km). «Die Entwicklung der CO2-Emissionen und der Energieeffizienz wird weiterhin durch die Elektrifizierung der Neuwagenflotte bestimmt», betont der Bund in einer Mitteilung.
Satter Ertrag für den Bund
Trotz der positiven CO2-Bilanz bei den Personenwagen stiegen die durch den Bund erhobenen Sanktionen: Bei den LNF verhängt der Bund Sanktionen in der Höhe von rund 22,3 Millionen Franken für das Jahr 2024, und bei den PW beläuft sich der Betrag auf knapp 2,26 Millionen Franken. Der Nettoertrag des Bundes aus dem CO2-Vollzug beläuft sich somit – nach Abzug der Vollzugskosten von rund 1,95 Millionen Franken – auf rund 22,6 Millionen Franken, wovon 22,43 Millionen Franken der Schweiz und 155’000 Franken dem Fürstentum Liechtenstein zufliessen. Der erstgenannte Betrag wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugeführt.
2025 wird herausfordernd
Besorgniserregend ist der Rückgang beim Marktanteil von Steckerfahrzeugen: Bei den Personenwagen sank er auf 27,8 Prozent (2023: 30,1 Prozent), bei den leichten Nutzfahrzeugen auf 10,5 Prozent (2023: 14,6 Prozent). Mit dem tiefen Anteil drohen für 2024 grosse Sanktionsfolgen für Importeure. Ab dem 1. Januar 2025 gelten auch noch verschärfte CO2-Zielwerte: 93,6 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und 153,9 Gramm für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Zudem gelten neue Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge.