Regelmässige Kontrolle bringt Sicherheit

Alle paar Jahre wird der Fahrzeughalter zur Fahrzeugprüfung geladen. Bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle (kurz MFK) prüft der Kanton, ob ein Fahrzeug noch den Mindestanforderungen in Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit genügt. Diese Arbeit übernehmen in der Regel die Strassenverkehrsämter, teils aber auch zertifizierte Garagisten oder externe Prüfdienste. Ein Vorab-Check beim Garagisten vor der eigentlichen MFK empfiehlt sich, damit das Auto die Prüfung auf Anhieb besteht.


 

Für Personenwagen und Motorräder gelten folgende Prüfungsintervalle:

Erste Prüfung:
fünf bis spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung

Zweite Prüfung:
drei Jahre nach der ersten Prüfung
 
Dritte und folgende Prüfungen:
alle zwei Jahre

Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) gelten folgende Prüfungsintervalle:
 
Erste Prüfung:
vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung

Zweite Prüfung:
drei Jahre nach der ersten Prüfung
 
Dritte und folgende Prüfungen:
alle zwei Jahre

Für schwere Motorwagen und Anhänger zum Sachentransport im Binnenverkehr gelten folgende Prüfungsintervalle:
 
Erste Prüfung:
zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung

Zweite Prüfung:
zwei Jahre nach der ersten Prüfung
 
Dritte und folgende Prüfungen:
jährlich

Für schwere Motorwagen und Anhänger zum Sachentransport im grenzüberschreitenden Verkehr und für schwere Personentransportfahrzeuge gelten folgende Prüfungsintervalle:
 
Erste und folgende Prüfungen:
jährlich

Wer an seinem Fahrzeug technische Änderungen vornimmt (Tuning), unterliegt in der Schweiz einer ausserordentlichen Prüfungspflicht und muss sein Fahrzeug meist neu vorführen. Zusätzliche Informationen finden sich auf den Webseiten der Strassenverkehrsämter.

Ihr AGVS-Garagist bereitet Ihr Fahrzeug auf die amtliche Nachprüfung (MFK) vor. Auf Wunsch führt er das Fahrzeug in Ihrem Auftrag auch gleich beim Strassenverkehrsamt vor. Die periodische Nachprüfung findet meistens bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern statt. Je nach Kanton gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die Prüfung direkt in dazu qualifizierten AGVS-Betrieben oder AGVS-Testzentren durchführen zu lassen.


Delegationsbetriebe für Fahrzeugprüfungen [PDF]

AGVS-Sektion AG: Testcenter

AGVS-Sektion Graubünden: Unterlagen

AGVS-Sektion SG/AI/AR/FL: Liste MFK-autorisierter Betriebe

AGVS-Sektion Thurgau: Information

Adressliste kantonale Strassenverkehrsämter: www.asa.ch


Falls bei der MFK Mängel festgestellt werden, kann in einigen Kantonen die AGVS-Garage sowohl die Nachkontrolle als auch die Bestätigung über die Behebung der beanstandeten Mängel übernehmen. Ihr AGVS-Garagist informiert Sie gerne über diese Möglichkeit.

Auch die technischen Zentren des TCS können die MFK-Prüfung durchführen.


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