Anstellung von Arbeitnehmern mit Ausweis S

Der Ausweis S berechtigt Personen während der Dauer einer schweren Gefährdung zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz und nach aktueller Regelung sowohl zur Ausübung einer selbstständigen als auch unselbständigen Erwerbstätigkeit. Doch was ist bei der Anstellung von Personen mit einem Ausweis S zu beachten? Die Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in unserem Factsheet.



 


Factsheet "Anstellung von Arbeitnehmern mit Ausweis S" [PDF]

Dieses Factsheet wurde mit grösster Sorgfalt generiert. Der AGVS übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit im Hinblick auf die im Factsheet enthaltenen Informationen. Wünschen Sie eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste persönliche Beratung, so können Sie sich als Mitglied des AGVS für eine kostenlose Erstberatung an den Rechtsdienst des AGVS wenden.
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie