Von Märchen und Mythen

Die Argumente der NAF-Gegner

Von Märchen und Mythen

13. Januar 2017 agvs-upsa.ch - Am 12. Februar stimmt die Schweiz über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF ab. Opposition gegen diese verkehrspolitisch wichtige Vorlage kommt von links-grüner Seite. Doch die Argumente der NAF-Gegner sind nicht wirklich überzeugend. Eine Übersicht über Märchen und Mythen.

sco. Märchen 1: «Kein Geld für Bildung, Entwicklungshilfe oder ÖV»
«Um den NAF zu finanzieren, werden neue Einnahmequellen erschlossen und Geld aus der Bundeskasse umgeleitet. (…) Dieses Geld muss bei der Entwicklungshilfe, bei der Bildung oder beim öffentlichen Verkehr kompensiert werden.» (SP Schweiz)
Die Realität: Die Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes ist eine wichtige Staatsaufgabe. Bei den Mitteln für den NAF handelt es sich aus­schlies­s­lich um Finanzmittel, die vom motorisierten Strassenverkehr aufgewendet werden. Einerseits soll der Zuschlag auf die Mineralölsteuer um 4 Rappen pro Liter angehoben werden, andererseits sollen die Einnahmen aus der Automobilsteuer und zusätzliche zehn Prozent der Erträge aus der Mineralölsteuer für die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglo­merationsverkehrs zweckgebunden werden. Als weitere Massnahme, die frühes­tens 2020 greifen wird, ist vorgesehen, dass sich Elektro-Fahrzeuge mit einer Abgabe an der Finanzierung beteiligen. Für den öffentlichen Verkehr existiert ein Bahninfrastruktur-Fonds (BIF), wie er nun mit dem NAF auch für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr eingerichtet werden soll. Der ÖV steht auf einer finanziell sehr stabilen Basis.

Märchen 2: «Ein Raubzug auf die Bundeskasse»
«Wie die Milchkuh-Initiative ist der NAF ein Raubzug auf die Bundeskasse.» (VCS).
Die Realität: Das Schweizer Stimmvolk hat die Milchkuh-Initiative abgelehnt, weil ihm eine bessere Alternative in Form des NAF versprochen wurde. Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Milchkuh-Initiative (5. Juni 2016) befand sich der NAF bereits im Eidgenössischen Parlament, die Lösungsansätze hinsichtlich Finanzierung und Weiterentwicklung der Strasseninfrastrukturen waren bekannt. Die Finanzierung des NAF erfolgt weitestgehend nach den Grundsätzen des Verursacherprinzips bzw. der Kostenwahrheit. Von einem Raubzug kann keine Rede sein.

Märchen 3: «Aus Landschaften werden Betonwüsten»
«Mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds droht der Schweiz eine Strassenoffensive wie in den 1960er-Jahren, die unsere Landschaften in Betonwüsten verwandelt – ohne damit die Verkehrsprobleme zu lösen.» (VCS)
Die Realität: Die Strasse holt mit dem NAF das nach, was die Schiene mit dem Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) bereits hat. Der NAF stellt die Strasse und die Schiene in der Verfassung gleich. Resultat ist ein tragfähiges Schweizer Verkehrsnetz, in dem sich die beiden Verkehrsträger sinnvoll ergänzen. Tatsache ist, dass sich der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz seit 1990 verdoppelt hat. Rund 41 Prozent der Verkehrsleistungen des Strassenpersonenverkehrs und gar rund 70 Prozent des schweren Stras­sengüterverkehrs werden heute auf den Nationalstrassen abgewickelt. Doch diese Nationalstrassen stossen an Kapazitätsgrenzen, 2015 staute sich auf ihnen der Verkehr während mehr als 23 000 Stunden. Wir haben somit ein Gut verloren, in das die Auto­fahrer seit 1960 insgesamt 100 Milliarden Franken investiert haben: die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der Reisezeit.

Märchen 4: «Für die Agglomerationsprogramme ist noch für zehn Jahre Geld da»
«Für die Agglomerationsprogramme, mit denen auch der Fuss- und Veloverkehr und der öffentliche Verkehr gefördert wird, steht noch für zehn Jahre Geld zur Verfügung.» (Grüne)
Die Realität: Ohne die NAF-Vorlage würde für die Bundesbeiträge zugunsten von Massnahmen im Agglomerationsverkehr die bisherige Regelung mit dem Infrastrukturfonds (IF) gelten. Dieser Fonds sieht 6,0 Milliarden Franken zugunsten von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen vor. 5,77 Milliarden sind zwischenzeitlich freigegeben worden, es bleiben somit noch 230 Millionen als gesperrter Restkredit. Die Agglomerationsprogramme sind Teil des Kompromisses und der Grund, wieso viele eigentlich linke Städte für den NAF sind. Bei einem Nein wären auch sie verloren.

Märchen 5: «Die dicken Reserven im Strassenfonds»
«Der Strassenfonds ist jetzt schon mit dicken Reserven ausgestattet. Kommt der neue Strassenfonds, werden diese Reserven noch üppiger ausfallen.» (VCS)
Die Realität: Tatsache ist, dass die Rückstellungen für Strassenzwecke seit einigen Jahren stark rückläufig sind (Stand Ende 2015: 1,5 Milliarden Franken) und demnächst aufgebracht sein werden. Ohne NAF kann die Finanzierung der Bundesaufgaben im Stras­senwesen schon nach kurzer Zeit nicht mehr vollständig gewährleistet werden. Das Nationalstras­sennetz ist länger und älter geworden, die Belastung durch den Verkehr und die Ansprüche an die Infrastruktur sind markant gestiegen. Betrieb, Unterhalt und Anpassungen benötigen künftig mehr finanzielle Mittel.
 

Ja zur Unternehmenssteuerreform III

Am 12. Februar stimmt die Schweiz auch über das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz ab, die sogenannte Unternehmenssteuerreform (USR) III. Der AGVS empfiehlt auch hier ein Ja.
 
Worum geht es? Die Schweiz steht wegen ihrer kantonalen Steuerregime für Holdinggesellschaften, gemischte Gesellschaften und Verwaltungsgesellschaften seit mehreren Jahren international unter Druck. Die ermässigte Besteuerung dieser sogenannten Statusgesellschaften wird international, namentlich von der OECD und der EU, nicht mehr akzeptiert. Damit unser Land weiterhin ein wirtschaftlich attraktiver Standort bleibt, ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung unvermeidbar.
 
Was bringt die USR III? Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ist geplant, die kantonalen Steuerregime abzuschaffen und durch neue, wettbewerbsfähige und international akzeptierte Massnahmen zu ersetzen. Die Reform ist ein ausgewogenes Gesamtpaket. Bisherige Statusgesellschaften werden in Zukunft etwas höher besteuert. Dafür gewinnen sie an Rechtssicherheit und können besser planen. Diese Statusgesellschaften beschäftigen in der Schweiz rund 150 000 Angestellte. Sie bezahlen heute beim Bund fast 50 Prozent und bei den Kantonen fast 20 Prozent der Gewinnsteuern. Alle anderen Unternehmen werden von den neuen Massnahmen, einschliesslich der Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen, profitieren.
 
Die Haltung des AGVS: Für den Garagisten dürfte sich die Reform positiv auswirken, sind doch die Kantone bestrebt, den Gewinnsteuersatz markant zu reduzieren. Der Kanton Waadt hat es schon getan, weitere Kantone beabsichtigen, es zu tun. Darum empfiehlt der AGVS ein Ja zur Unternehmenssteuerreform III.

 
 
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie