Es tut sich was bei den Händlerschildern

Mit U-Nummer ins Ausland

Es tut sich was bei den Händlerschildern

23. September 2019 agvs-upsa.ch – Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und Deutschland in Verhandlungen.
 
sco. Die Sache ist ärgerlich – und sie kann teuer werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher Garagisten zeigt, der im November 2018 publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem Händlerschild nach Süddeutschland, wo er von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte eine Busse von 1300 Euro!
 
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von 1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für die grenzüberschreitende Verwendung gewisse Kriterien erfüllen. So muss im Fahrzeugausweis u.a. die Fahrgestellnummer vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise für verschiedene – auch nicht-immatrikulierte – Fahrzeuge verwendet werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses Übereinkommens nicht. Den schweizerischen Nachbarstaaten ist es daher freigestellt, diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder anzuerkennen oder nicht.
 
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis und einem gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt insbesondere auch für provisorische deutsche und italienische Kennzeichen – beispielsweise die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen». Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, ist das Astra in Verhandlungen mit Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:
 
Italien: Arbeiten am Abkommen weit fortgeschritten
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens ist, Fahrten mit Händlerschildern auf italienischem Territorium zu ermöglichen.
 
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 geklärt. Das Astra ist via schweizerische Botschaft in Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture e di Trasporti» (MIT) und setzt alles daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen zu erreichen. 
 
Deutschland: Zeitbedarf offen
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen mit unserem nördlichen Nachbarland. Nach ersten Abklärungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene Fragen bundesintern geklärt. Auch hier verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt auf deutschem Territorium verkehren dürfen.
 
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Kommentare


Andy Stohler 24. September 2019 - 11:06
Wenn man bei der MFP Münchenstein die vielen roten Schilder sieht, sollte die Schweiz bis zu einer Einigung genau gleich verfahren und die Garagisten büssen. Wenn der Deutsche Verband bei Merkel anklopft, geht das Abkommen sicher schneller. Wie du mir, so ich Dir!

Georg Dönni 24. September 2019 - 11:58
Toll, dass sich das ASTRA einsetzt, endlich diesen Misstand zu beheben. Ich muss aber feststellen, dass ich bis vor 10 Jahren völlig unbehelligt in ganz Europa geschäftlich mit meinen U-Nr. unterwegs war und sich die Zöllner erst in den letzten Jahren auf uns stürzten. Eine gute Lösung ist, einfach mit Carnet ATA zu fahren, dann haben sogar die Italiener keinen Wind mehr in ihren Segeln.

RC 24. September 2019 - 11:59
Wir haben von Deutschland ein Bussbescheid von 2000 Euro für eine Fahrt mit dem U-Schild erhalten! Der Gipfel dabei ist aber, dass uns ein Schweizer Zöllner an die Deutsche Polizei gemeldet hat. Mein Mitarbeiter stand 10 Meter vor der Schweizer Grenze mit allen korrekten Zoll-Papieren. Er musste das Fahrzeug stehen lassen, wir mussten die Busse bezahlen und das Fahrzeug auf einen Transporter aufladen für die 10 Meter Weg in die Schweiz und von dort wieder mit der U-Nummer weiterfahren.

Chris Weingartner 24. September 2019 - 13:59
Und ich dachte immer, Massnahmen seien in der ganzen EU gültig. Weit gefehlt, denn scheinbar ist es eben doch keine "Union" sondern einzelne Staaten ... ?! Schlimm.

Hess Josef Auto Hess AG Buchrain 24. September 2019 - 14:34
Das ist ja langsam Zeit, dass es da Bewegung gibt. Diese Ungleichheit müsste halt unsererseits sofort gestoppt werden, ohne richtigen Druck können die ja nicht arbeiten!

Ueli Krebs 24. September 2019 - 14:38
Ist aber auch langsam an der Zeit

Camenisch Oscar 24. September 2019 - 16:02
Wäre Super und an der Zeit

Moreno Panscera 24. September 2019 - 17:00
Früher war die Regel so, dass der ungültige Fz-Ausweis mit dem Ausweis des Händlerschildes genug Aussagekraft hatten, um im Ausland auf die Strasse zu dürfen. Wieso das plötzlich nicht mehr gehen soll, kann wohl niemand verstehen. Zolltechnisch kann ja nichts passieren, versicherungstechnisch sind die U-Schilder vermutlich besser versichert als die regulär in den Ländern verkehren Autos. Wo ist das Problem?

Gerd Triverio 25. September 2019 - 8:17
Es ist überfällig, dass das ASTRA sich um Gleichberechtigung im den Nachbarstaat kümmert. Neuerdings verlangen DE und F unter drastischer Strafandrohung ein ATA Carnet für ein strassenzugelassenes und mit gültigen Schildern versehenes Sportfahrzeug beim Transport auf dem Anhänger zu einer Rennstrecke. Der italienische Zoll verweigert gar die Einfuhr. Es herrscht Wildwest am Zoll zu den Nachbarländer. Ich verlange vom ASTRA endlich die Durchsetzung von reziproken Rechten!

Marco Kläui 8645 Jona 25. September 2019 - 7:52
Interessant, vor vielen Jahren wollten wir nach Frankreich mit U-Nummer, mussten das Auto an der Grenze stehen lassen und mit Freunden weiterfahren. Hingegen war ich Dutzende Male in Deutschland, in den Jahren 17 und 18 häufig in München und hatte nie ein Problem. Seit der AGVS Warnung unterliess ich weitere Fahren mit dem U.Italien war immer klar verboten. Wieso benötigt man solange Zeit für die Bewilligung, im Gegenzug können diese Länder bei uns ein und ausfahren? Deutschland enttäuscht einmal mehr.

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