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Autobahnvignette

E-Vignette als Ergänzung

15. August 2019 agvs-upsa.ch – Die Tage der Klebevignette sind nicht vorbei, aber der Bundesrat hat beschlossen, dass sie ab 2022 auch eine E-Variante gibt. Und so funktioniert es.

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pd. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage sieht die Einführung einer elektronischen Autobahnvignette auf freiwilliger Basis im Jahr 2022 vor. Die 1985 eingeführte Klebevignette soll aber nicht vollständig von der Bildfläche verschwinden, sondern mit einer elektronischen Erhebungsform (E-Vignette) ergänzt werden. Der vollständige Ersatz der Klebevignette wurde in der Vernehmlassung von verschiedener Seite kritisch beurteilt. Hauptsächlich wurde der Aufbau eines kamerabasierten Kontrollsystems zur Nummernschilderkennung für den Vollzug einer einfachen pauschalen Jahresabgabe als unverhältnismässig taxiert. Ferner äusserten sich die Gegner skeptisch bezüglich des Datenschutzes.

Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Klebevignette nicht komplett zu ersetzen. Es bleibt den Fahrzeughalterinnen und -haltern überlassen, ob sie für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen weiterhin eine Klebevignette am Fahrzeug anbringen oder lieber eine elektronische Vignette kaufen wollen. Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Kontrollen erfolgen den neuen Verhältnissen angepasst wie bisher durch die Polizei und die Eidgenössische Zollverwaltung. Die E-Vignette soll auf das Jahr 2022 eingeführt werden.
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