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Partikelanzahl-Messung

Das bedeuten die neuen Regeln für Garagen


Das Bundesamt für Strassen erarbeitete ein Factsheet, in dem auch ein Link zu einer Liste mit den offiziell durch das Eidgenössische Institut für Metrologie zugelassenen Partikelmessgeräten integriert ist. Bild: Capelec

30. Januar 2023 agvs-upsa.ch – Seit dem 1. Januar 2023 kontrollieren Strassenverkehrsämter und Polizei die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen mit neuen Messgeräten, um defekte Filter schnell und zuverlässig zu identifizieren. 

srh. Seit Anfang Jahr führen die Strassenverkehrsämter und offiziellen Prüfstellen neue Messgeräte für die Überprüfung der Partikelemissionen von mit Partikelfilter ausgestatteten Dieselfahrzeugen (PW und Lieferwagen ab Euro 5b, NFZ ab Euro VI) ein. Die Geräte arbeiten nach dem Prinzip der Partikelanzahlmessung und werden im Rahmen der MFK eingesetzt. Ergänzend setzt die Polizei mobile Partikelanzahlmessgeräte ein. Defekte Partikelfilter können damit schnell und zuverlässig erkannt werden. Noch wird dies nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt, jedoch kam es schon zu bösen Überraschungen, weil das Fahrzeug die amtliche Nachprüfung (MFK) nicht bestand.

Der AGVS ist derzeit mit verschiedenen Ämtern und Organisationen in Kontakt, um die Auswirkungen für Garagen zu evaluieren. Das Bundesamt für Strassen (Astra) erarbeitete ein Factsheet, in dem auch ein Link zu einer Liste mit den offiziell durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) zugelassenen Partikelmessgeräten integriert ist (im Feld «Geräteart» bitte «Partikelmessgeräte» eingeben): http://legnet.metas.ch/legnet2/Eichstellen/certsearch;internal&action=setlang&lang=ge&

Für Werkstätten, welche die Partikelemissionen zum Beispiel vor der MFK oder nach durchgeführter Reparatur an der Abgasreinigungsanlage selbst beurteilen möchten, kann die Anschaffung eines Partikelanzahlmessgerätes sinnvoll sein. Kostenpunkt: ca. 8000 bis 9000 Franken. Eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich für Werkstätten indes nicht. Schafft eine Werkstatt eines der neuen Partikelanzahlmessgeräte an, besteht grundsätzlich keine Eichpflicht für das Gerät, weil es sich nicht um eine amtliche Messung handelt. Für Werkstätten, die eine Nachmessung der Partikelemissionen im Rahmen des Reparaturbestätigungsverfahrens durchführen, müssen dann aber sehr wahrscheinlich ebenfalls geeichte Geräte verwendet werden. Details dazu befinden sich momentan in Abklärung zwischen den betroffenen AGVS-Sektionen und Strassenverkehrsämtern.

Das in neueren Fahrzeugen verbaute On-Board-Diagnose-System (OBD) versucht mit Hilfe der eingebauten Temperatur- und Drucksensoren den Zustand des Partikelfilters kontinuierlich zu überwachen. Das gelingt in Bezug auf den Beladungszustand des Filters ziemlich gut. Die Praxis zeigt jedoch auch, dass die OBD einen gebrochenen, manipulierten oder defekten Partikelfilter oftmals nicht erkennt. Um solche Filter zumindest mit externen Messgeräten zu erkennen, wurde die Partikelanzahlmessung entwickelt und wird in immer mehr europäischen Ländern zum Standard. 

Partikelfilter können z. B. durch Überhitzen, Vibrationen, Fehler in der Einspritzanlage oder minderwertiges Motorenöl kaputtgehen. Das kann alle Fahrzeugarten, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, betreffen: Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, Linienbusse, Baumaschinen und so weiter. Fahrzeuge mit defektem Partikelfilter emittieren ähnlich viele Partikel wie solche ohne Partikelfilter. Bei defekten Partikelfiltern liegt die Anzahl ausgestossener Partikel typischerweise bei über einer Million pro Kubikzentimeter. Erlaubt sind bei einer Messung mit erhöhter Drehzahl (2000 Umdrehungen/Minute) maximal 250'000 Partikel/cm3. Vorläufig beschränkt sich die Kontrolle von Partikelfiltern ausschliesslich auf Dieselfahrzeuge.
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