Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

nach oben

Was bedeutet der aktuelle Bundesratsentscheid für Ihren Betrieb?

Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie

Kommentare


agvs_admin 18. März 2020 - 10:52
Guten Tag, Das BAG schreibt im sogenannten FAQ (frequently asked questions): "...öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage für den Moment eingestellt wird. Dies wiederum bedeutet, kein Verkauf, keine Verkaufsgespräche. Ich rate Ihnen an, das Gespräch mit dem Betriebsverantwortlichen zu suchen und Ihn/Sie auf die Massnahmen des Bundesrates aufmerksam zu machen. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

KDB 18. März 2020 - 10:54
Hallo liebes AGVS Ich wollte euch mal fragen warum der Kundendienst zurzeit noch offen hat? Ich denke viele Leute im Kundendienst haben mehr kontakt mit Kunden als der Verkauf. Daher kann ich den Entscheid nicht ganz verstehen. Würden Sie mich bitte über das informieren. Vielen dank und bleibt Gesund.

agvs_admin 18. März 2020 - 11:03
Lieber KDB, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das BAG stellt klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.» Wie die aktuelle Situation für die Kundendienstberater*innen aussieht, ist in Abklärung. Der AGVS rät seinen Mitgliedern, die Massnahmen des Bundesrates ernst zu nehmen und diese umzusetzen. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

einfach ich 18. März 2020 - 11:01
Alles nur krank, sorry das ich das schreiben muss. Entweder ist alles zu oder nichts. Aber was zurzeit abgeht, geht vorne und hinten nicht auf!! Um diesen Virus (wenn es überhaupt einen gibt) zu bekämpfen muss alles geschlossen werden und nicht einer hat auf der andere nicht!!

Anonyme 18. März 2020 - 11:27
Sehr geehrte Damen und Herren Ich betreibe einen Fahrzeughandel im Freien, also kein Showroom. Wie ist das, kann ich meinen Betrieb offen behalten und Fahrzeuge verkaufen? Noch eine weiter Frage: Ich bin selbstständiger Ein-Mann-Betrieb (Einzelfirma), MwSt-pflichtig und alles was dazugehört. Kann ich mich beim Seco anmelden? Habe ich anrecht auf Kurzarbeit? Vielen Dank für Ihre Arbeit / Antwort. Freundliche Grüsse und bleiben Sie gesund!

Betrieb Innerschwyz 18. März 2020 - 11:33
Viele haben es noch nicht begriffen: Nicht der AGVS hat diesen Entscheid getroffen, sondern der Bundesrat. Ich kann den Entscheid auch nicht ganz nachvollziehen, aber versuche in dieser Situation das Beste für meine Mitarbeiter zu gwährleisten.

Horst Hinech 18. März 2020 - 11:42
Aber der AGVS sollte sich für uns einsetzen..

agvs_admin 18. März 2020 - 11:55
Guten Tag Herr Hinech, ob jemand den Betrieb aufrechterhalten kann und will, ist die Entscheidung der Garagisten. Das sind unternehmerische Entscheide. Was wir raten: Halten Sie sich an die Empfehlungen und Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit. Die Gesundheit unserer Mitglieder und deren Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Wir sind stetig in Kontakt mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft, um Lösungen für Betriebe und seine Mitarbeitenden zu finden. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

ich wieder 18. März 2020 - 11:52
Wie sieht es aus? Der Arbeitgeber meldet mich zu 100% Kurzarbeit an, ich bekomme nur 80% Lohn. Muss ich noch bei der Arbeit erschienen und arbeiten solange ich 100% Kurzarbeit angemeldet bin?

Kritikerin 18. März 2020 - 13:24
Bei 100% angemeldeterKurzarbeit ist auch 100% Arbeitserlass. Man meldet Kurzarbeit ja nur an, da keine Arbeit vorhanden ist! Und nicht weil der GL sich den Lohn vom Arbeitnehmer fremd finanziert haben möchte. Alles andere ist Betrug! Sonst lieber 50% Kurzarbeit & der Mitarbeiter kommt 50% zur Arbeit oder arbeitet im Homeoffice, wenn überhaupt möglich.

Seiten