Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Verkäufer 17. März 2020 - 17:17
Guten Abend Wie sieht es mit meinem Lohn als Verkäufer aus wenn mein Geschäft den Showroom schließt jedoch uns anhaltet, weiter zu arbeiten und wenn möglich zu verkaufen. Darf ich das überhaupt und was Raten Sie mir bezüglich dem Lohnausfall den ich sehr wahrscheinlich habe durch den Provisionsverlust. Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Anonym 17. März 2020 - 17:24
Ich finde es eine absolute Frechheit, dass man in der Autobranche (Service, Aufbereitung, Administration, Verkauf) überhaupt noch arbeiten darf. Man ist täglich mit Kunden in Kontakt. Das geht zu weit. Wie vielen Opfer braucht es noch? Man sollte verschärfte Kontrollen in den Garagen einführen.

Kundendienst2 17. März 2020 - 19:18
Es tut mir leid aber die Massnahmen sind in unserem Gewerbe kaum bis sehr schlecht umsetztbar seies in der Werkstatt noch im Kundendienst oder im Verkauf. Schlüssel werden über Theken gereicht, Abstände werden von Kunden nicht berücksichtigt und Kunden nutzen kaum bis nie das bereit gestellte Desinfektionmittel. Ansteckung ist vorprogrammiert.

Kritikerin 17. März 2020 - 19:21
Kann einem gekündigt werden, wenn man/frau den Anweisungen des BAG & des Kantons folgt & Morgen die Stelle im Autoverkauf nicht wahrnimmt?

Kritikerin 17. März 2020 - 19:24
Wer übernimmt den Lohnausfall der provisionierten VerkäuferInnen, welche jetzt evt. nur den Fixlohn verdienen? Müssen sie sich auf dem Sozialamt melden? Oder via Kurzarbeit?

Abc 17. März 2020 - 20:39
Einige Arbeiten müssen zu zweit durchgeführt werden, wie soll mann da den Abstand einhalten? Verkäufe können nicht mit Abstand stattfinden. Der Abstand wird im Verkauf nicht eingehalten?

Mechaniker 17. März 2020 - 21:13
Wenn sich Ärzte anstecken, Krankenschwestern usw. mit all ihren Schutzausrüstungen ist es eine Schreinerei, dass wir nicht geschützt werden! Pannendienst und Notfälle müssen bedient werden. Wir alle haben irgendwo Kontakt zu verletzlichen Menschen, dies ist nicht immer vermeidbar. Dennoch müssen wir unsere Lieben Zuhause einem Risiko aussetzen welches nicht notwendig wäre. Der AGVS kümmert sich dass der Rubel rollt, die Mitarbeiter in den Werkstätten sind den Herren egal. Ebenso deren Familien, es sind halt nur Arbeiter... Schluss damit! Einen minimalen Dienst für das wirklich dringende aufrecht erhalten, alles andere runterfahren! Beweisen Sie mir, dass ich falsch liege! Setzen Sie sich 1x für die Arbeitnehmer zum Wohle der Bevölkerung ein!

agvs_admin 18. März 2020 - 11:10
Guten Tag, ich verstehe Ihren Ärger! Die BAG stellt klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.» Dies wurde vom Bundesrat entschieden. Der AGVS rät Ihren Mitglieder, die Massnahmen des Bundesrates ernst zu nehmen und diese umzusetzen. Denn die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden hat Priorität. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

.....?! 17. März 2020 - 21:15
Ist denn das Erdatzteillager, der Kundendienst nicht Öffentlich zugänglich? DOCH?!

KDB 17. März 2020 - 22:37
Showrooms müssen geschlossen werden, Verkauf wird geschützt. Werkstatt ist offen. Kunden kommen normal in dem Showroom zum Kundendienstler. kst das erlaubt?

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