Bundesrat will umweltfreundliche Technologien fördern

Strassenverkehrsrecht

Bundesrat will umweltfreundliche Technologien fördern

14. August 2020 agvs-upsa.ch – Umweltfreundliche Technologien fördern, die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren verbessern und die Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eines Revisionspakets zum Strassenverkehrsrecht gestartet.


Der Bundesrat will umwelfreundliche Technologien stärker fördern. Quelle: Istock

abi. Der Bundesrat hat Mitte August ein Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht in die Vernehmlassung geschickt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Dieses umfasse eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetztes sowie die Revision von acht Verordnungen.

Dazu gehört unter anderem die Förderung von umweltfreundlichen Technologien, die den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr senken können. Zu diesen Technologien gehören beispielsweise Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterie oder auf Wasserstoffbasis, wie der Bundesrat schreibt. Aktuell sind diese Möglichkeiten durch das geltende Recht behindert – ihr Einsatz wirkt sich negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge aus. Deshalb sollen Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte «um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht werden können» – bei gleichbleibender Ladekapazität.

Eine weitere Änderung betrifft das automatisierte Fahren. Der Bundesrat möchte rasch auf neue Entwicklungen reagieren können und soll daher im Strassenverkehrsgesetz neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Die dafür zu beachtenden Rahmenbedingungen werden ebenfalls festgelegt. Ausserdem wird mit dieser Revision eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (Astra) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen kann.

Weitere Punkte betreffen die Verkehrssicherheit für E-Bikes: E-Bike-Fahrende sollen künftig einen Helm tragen müssen, ihr Licht auch am Tag einschalten und die schnellen Varianten müssen mit einem Tacho ausgerüstet sein. Auch «Via sicura» soll angepasst werden: Der Bundesrat fordert «verhältnismässiger» gestaltete Rasermassnahmen, um ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Kurz: Die Gerichte sollen künftig im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Dezember 2020.
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